Mit der Veröffentlichung des sogenannten Infrastrukturgesetzes im Amtsblatt am 10. September, wird in Italien der Weg für Kombinationen aus Sattelzugmaschine und Sattelauflieger bis 18 Meter Länge in Bezug auf die Verkehrssicherheit frei. Die teilt der italienische Automobilherstellerverband Associazione Nazionale Filiera Industria Automobilistica (ANFIA) mit.
Zehnjährige Erprobung im Vorfeld
Die ANFIA hatte bereits im Jahr 2009 gemeinsam mit dem Ministerium für nachhaltige Infrastruktur das so genannte Diciotto-Projekt (“Projekt 18”) ins Leben gerufen, das solche Sattelzug-Kombinationen im Alltag zu analysiert. In dem Projekt wurden die Vorteile in Bezug auf Bedienung und wirtschaftlichen Komfort, die logistische Optimierung sowie Fahrbarkeit, Wendigkeit, Stabilität und Sicherheit im Vergleich zu einem Standardzug ermittelt. Im Laufe der Jahre hätten die Überwachungsdaten des Experiments hervorragende Ergebnisse geliefert und eine sehr hohe Zufriedenheit der Benutzer gezeigt, betont die ANFIA. In Italien sind demnach 330 dieser Langfahrzeuge im Umlauf. Normalerweise beträgt die zulässige Länge von Kombinationen aus Sattelzugmaschine und Sattelauflieger in Italien 16,5 Meter.
Die behördliche Anerkennung des Verkehrs von Fahrzeugkomplexen mit 18 Metern Länge sei der natürliche Abschluss des Projekt 18, an das die ANFIA mit ihren Partnern immer geglaubt habe, sagt Andrea Zambon Bertoja, Präsident der Trailers Section der ANFIA, und verweist auf “die hervorragenden Ergebnisse in Bezug auf die Verkehrssicherheit und -optimierung der Logistikströme, die während der mehr als zehn Jahre des Experimentierens hervorgehoben wurden”.