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IRU: EU-weite Kriterien für Beschäftigungsverhältnisse gefordert

31.08.2023 11:42 Uhr | Lesezeit: 3 min
EU-Kommission_Bruessel_Headquarter
Die IRU fordert EU-weite Kriterien zur Bestimmung des Beschäftigungsverhältnisses 
© Foto: EU-Kommission/Christophe Licoppe

Mit einer Richtlinie für Arbeit auf digitalen Plattformen will die EU für mehr Transparenz sorgen, die IRU fordert vorab festgelegte Kriterien, was die Beschäftigungsverhältnisse angeht.

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Digitale Plattformen haben das Problem neu aufgeworfen, was echte Selbstständigkeit ist und wann man von Scheinselbstständigkeit spricht. Mit Blick auf eine Richtlinie, mit der die Europäische Union das Problem der Scheinselbstständigkeit innerhalb von digitalen Plattformen angehen will, waren die IRU und andere Verbände, dass das Fehlen vorab festgelegter EU-weiter Kriterien für Beschäftigungsverhältnisse in der Richtlinie für kleine und mittlere Unternehmen und Selbständige nachteilig sein könnte.

„Eine einfache Zusammenarbeit zwischen einer Einzelperson und einer Plattform sollte nicht unbedingt als Arbeitsverhältnis eingestuft werden“, meinte IRU-Direktorin Raluca Marian. Gemeinsam mit den Verbänden des Gastgewerbes sowie der Metall-, Maschinenbau- und Technologiebranche hat die IRU die Gesetzgeber aufgefordert, sich im Vorfeld auf EU-weite Kriterien zu einigen, um das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses in der Richtlinie zur Plattformarbeit zu bestimmen, wie es in der Allgemeinen Ausrichtung des Rates vorgesehen ist.

„Das Modell der Selbstständigkeit wird in der EU seit ihrer Gründung in voller Übereinstimmung mit den nationalen Gesetzen angewandt. Es gibt keinen Grund, dieses Modell abzuschaffen, nur weil einige Marktteilnehmer das System ausnutzen“, sagte Marian.

Um echte Selbständigkeit in der Plattformrichtlinie zu schützen und Rechtssicherheit zu schaffen, fordern die Verbände die Verhandlungsführer auf, sich eng an die Allgemeine Ausrichtung des Rates zu halten. Insbesondere sollten die Verhandlungsführer EU-weite Kriterien festlegen, die die Beziehung von Anfang an als Beschäftigung oder Selbstständigkeit einstufen, nationale Berufungssysteme beibehalten und Plattformen die Zusammenarbeit mit echten Selbstständigen erlauben, ohne den Status eines Arbeitgebers zu erhalten, wenn sie in Übereinstimmung mit spezifischen nationalen Rechtsvorschriften oder Tarifverträgen handeln.

„Wir zählen darauf, dass die Verhandlungsführer einen ausgewogenen Text mit verbindlichen, EU-weiten Kriterien zur Bestimmung des Beschäftigungsverhältnisses unterstützen werden. Dies ist wichtig, um die Selbstständigkeit in ganz Europa zu erhalten und gleichzeitig unnötige rechtliche Komplikationen für echte Selbstständige, Arbeitgeber und Behörden in den Mitgliedstaaten zu vermeiden“, sagte Raluca Marian abschließend.

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