Ungarische Lkw-Fahrer müssen einen niederländischen Lohn erhalten, wenn sie für einen niederländischen Betrieb von den Niederlanden aus arbeiten. Mit diesem Urteil endet ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen dem niederländischen Transportbetrieb Van den Bosch und der niederländischen Gewerkschaft FNV. Nach unterschiedlichen Urteilen in der Vergangenheit zog das Gericht Arnhem-Leeuwarden jetzt einen definitiven Schlussstrich unter diese Angelegenheit.
FNV zog 2014 im Namen von zehn ungarischen Lkw-Fahrern vor Gericht, nachdem die Gewerkschaft drei Jahre lang die Praxis der Fahrerentlohnung bei Van den Bosch beobachtet hatte. Die zehn Fahrer waren bei einer ungarischen Tochterfirma von Van den Bosch gemeldet und besaßen ihren offiziellen Wohnsitz in Ungarn. In der Praxis wurden sie aber von Van den Bosch überwiegend für Fahrten in und von den Niederlanden aus eingesetzt. Als Lohn erhielten die Fahrer eine Vergütung nach ungarischen Vorschriften.
FNV war mit dieser Praxis nicht einverstanden und forderte von Van den Bosch, dass die Fahrer den höheren niederländischen Lohn erhalten müssten.
In einem ersten Urteil 2015 gaben die Richter FNV Recht. Den Berufungsprozess 2017 gewann Van den Bosch, woraufhin FNV vor das oberste Gericht, den Hohen Rat, zog. Dort verwiesen die Richter die Angelegenheit an das Gericht Arnhem-Leeuwarden, das jetzt sein oben formuliertes Urteil sprach.
„Genau dafür haben wir so lange gearbeitet“, freut sich FVN-Gewerkschafter Edwin Atema über das Urteil. In solchen Streitfällen gebe es noch nicht viele Urteile auf höherer Gerichtsebene. Das jetzt gefällte Urteil könne als Vorbild für andere, ähnlich gelagerte Fälle dienen.
Die Unternehmensleitung von Van den Bosch dagegen scheint mit dem Urteil zu hadern. Man wolle die Entscheidung der Richter noch genauer untersuchen, habe jedoch Schwierigkeiten mit der Begründung des Urteils, zitieren niederländische Medien eine Stellungnahme des Transportunternehmens.
Der niederländische Unternehmensverband für Transport und Logistik,TLN, wertet es als „positiv“, dass es jetzt ein klares Urteil „zur Praxis von Scheinkonstruktionen und der Bezahlung von ausländischen Lkw-Fahrern“ gibt. Allerdings weist TLN auch auf neue EU-Regeln hin. „Im Mobilitätspaket stehen klare Regeln, wie ausländische Fahrer eingesetzt und entlohnt werden müssen“, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. Im Februar 2022 würden diese Regeln in Kraft treten. Dann werde klar sein, dass „ein polnischer Fahrer, der in den Niederlanden fährt, Anrecht auf niederländischen Lohn hat“, schreibt TLN wörtlich in seiner Stellungnahme zu dem jetzt gefällten Urteil in den Niederlanden. (kw)