Der in Frankreich geltende Mindestlohn von 9,61 Euro pro Stunde soll künftig auch für das Fahrpersonal ausländischer Transportunternehmen gelten. Mit dieser Maßnahme will Paris die heimische Transportbranche gegen Sozialdumping durch europäische Konkurrenten schützen. Ein entsprechendes Gesetz wurde vom Parlament auf den Weg gebracht. Danach sollen Lkw-Fahrer, die auf französischem Gebiet tätig werden, ähnlich wie in Deutschland denselben Arbeitsbedingungen und Tarifvereinbarungen unterworfen werden, wie sie für die eigenen Fahrer gelten. Dazu gehören neben dem Mindestlohn auch Urlaubsregelungen. Transitverkehre sollen davon aber nicht betroffen sein. Die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs wird innerhalb der nächsten drei Monate erwartet. Sollte das Gesetz tatsächlich kommen, wird es jedoch voraussichtlich nicht vor Mitte 2016 in Kraft treten.