Mit der A1-Bescheinigung kann ein Fahrer belegen, dass er während der Entsendung Mitglied der deutschen Sozialversicherung bleibt, also das deutsche Sozialversicherungsrecht anzuwenden ist. Wer nur sporadisch im Ausland als Fahrer eingesetzt ist, erhält die Bescheinigung für die zu befahrenden Länder bei seiner Krankenkasse. Finden die Fahrten ins Ausland hingegen regelmäßig statt, ist der Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland DVKA in Bonn für die Ausstellung zuständig.
Frankreich führt A1-Schein-Pflicht ein
26.04.2017 08:00 Uhr
Nach Österreich verlangt künftig auch unser Nachbarland Frankreich bei Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns im Straßengüterverkehr die Vorlage einer sogenannten A1-Bescheinigung vom Fahrpersonal. Die Pflicht gilt seit dem 1. April 2017.