Seit dem 1. September ist eine digitale Fahrzeugzulassung möglich. Damit werden die Verwaltungsverfahren in den Zulassungsbehörden auf die vollelektronische Abwicklung umgestellt. Die neuen digitalen Zulassungsverfahren sollen das An-, Um- und Abmelden von Fahrzeugen in Echtzeit ermöglichen.
Laut dem Bundesverkehrsministerium ist es danach möglich, das Fahrzeug sofort zu nutzen. Voraussetzung: die Kennzeichen sind am Kfz montiert, der vorläufige Zulassungsnachweis ist darin gut sichtbar ausgelegt und ein Ausdruck des digitalen Zulassungsbescheides wird mitgeführt. So darf das Fahrzeug in Deutschland zehn Tage ohne Plaketten und Dokumente am Straßenverkehr teilnehmen. Die Unterlagen werden im Anschluss an das digitale Verfahren postalisch zugesandt. Neu ist auch, dass nun juristische Personen die digitale Zulassung nutzen können.
- Ausgabe 10/2023 Seite 006 (1.2 MB, PDF)