Auf der Veranstaltung im Goslar haben sich vom 17. bis 19. August verschiedene Experten in insgesamt sieben Arbeitskreisen getroffen. Die Themen, mit denen sie sich dort beschäftigt haben, reichten von „Angemessene Rechtsfolgen im Ordnungswidrigkeitenrecht“ über Cannabis im Straßenverkehr bis hin zu E-Scootern oder Seeschifffahrt.
So beschäftigte sich ein Arbeitskreis des Gerichtstages unter anderem mit der Frage, ob eine Verhaltensänderung nach einem Verkehrsverstoß auch anders erreicht werden kann als durch ein Fahrverbot.
Seit November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog. Ein Ziel war, durch höhere Geldbußen und neue Tatbestände eine Veränderung des Fahrverhaltens zu erreichen, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilt. Mögliche Sanktionen reichen von Geldbußen über Punkte in Flensburg bis hin zum Fahrverbot. In der Praxis wird meist um das Fahrverbot gestritten.
„Im Ergebnis belasten die Verfahren, in denen es um die Fahrverbote geht, neben den Behörden insbesondere auch die Amts- und Oberlandesgerichte sehr“, so Rechtsanwalt Thomas Noack von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.
Im Verkehrsstrafrecht erleben die Verteidiger laut DAV eine regional sehr unterschiedliche Rechtsprechung zu den Fahrverboten. Auf der amtsgerichtlichen Ebene fänden regional sehr vielfältige Versuche statt, auf die Betroffenen einzuwirken. Dazu zählen zum Beispiel eine freiwillige verkehrspsychologische Schulung oder die Beschränkung auf bestimmte Fahrerlaubnisklassen.
„Das gegenwärtige System ist zu starr“, so Noack. Damit könne nicht tat- und schuldangemessen auf den einzelnen Betroffenen eingewirkt werden.
Auf dem Verkehrsgerichtstag haben sich Experten des Arbeitskreises mit verschiedenen Fragen beschäftigt, darunter: Was sind überhaupt die Ursachen für Verkehrsverstöße und wie kann bei auffällig Gewordenen das Regelverständnis verbessert werden? Wären verbindliche Zumessungskriterien besser als der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog geeignet, um der regionalen Ungleichbehandlung bei der Verhängung von Fahrverboten zu begegnen und so die Einzelfallgerechtigkeit zu verbessern?
Sie empfehlen dem Gesetzgeber verkehrspsychologische und vergleichbare Maßnahmen als Alternative zu Geldbuße und Fahrverbot zu stärken. Außerdem sollte es nach Ansicht des Arbeitskreises ermöglicht werden, ein Fahrverbot auf Bewährung zu verhängen. Ein weiterer Punkt: Erstmalige Verkehrsverstöße sollten beim Festlegen der Höhe der Sanktionen berücksichtigt werden.
Für eine bundeseinheitliche Gleichbehandlung solle die Politik zudem einen Katalog einführen, in dem Regelungen festgelegt sind, unter welchen Voraussetzungen von einem Fahrverbot abzusehen ist. In diesem sollten Maßnahmen zur Verhaltensänderungen ebenso berücksichtigt werden wie berufliche, familiäre und finanzielle Aspekte. (mwi)