Verkehrsexperten aus ganz Deutschland und Europa haben sich beim 60. Verkehrsgerichtstag in Goslar getroffen. In vielen Debatten und Arbeitskreisen wurden Themen behandelt, bei denen es nach der Meinung der Sachkundigen Nachholbedarf gibt. Herausgekommen sind verschiedene Empfehlungen an die Gesetzgeber.
Der Grenzwert von Cannabis im Straßenverkehr soll angehoben werden. Dieser liege momentan bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Nach Angaben des Arbeitskreises, der sich mit dem Thema beschäftigte, sei dieser Wert so niedrig, dass er lediglich einen Cannabiskonsum nachweise. Ob der Konsument dadurch jedoch beim Fahren beeinträchtigt sei, lasse sich wissenschaftlich nicht beweisen. Wie hoch der Wert in Zukunft sein soll, ließ der Arbeitskreis offen. Die Wirkung von Cannabis beim Fahren sei noch lange nicht so gut untersucht wie die von Alkohol. Prinzipiell sei jedoch der Konsum von beidem von der Teilnahme im Straßenverkehr zu trennen.
Zur Vermeidung von Fahrverboten sollen Verkehrssünder in Zukunft die Chance bekommen, an alternativen Maßnahmen teilzunehmen. So sollen auch Bußgelder unter anderem durch Fahrsicherheitstrainings, Kursen bei der Verkehrswacht oder Unterricht in Fahrschulen ersetzt werden können. Auch ein Fahrverbot auf Bewährung soll eingeführt werden. Die Höhe von Geldstrafen soll verhältnismäßiger gestaltet werden. Dies würde zu mehr Akzeptanz unter den Verkehrsteilnehmern führen.