Das Bundesumweltministerium hat der 11. Änderungsverordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge zugestimmt. Das berichtet der Tagesspiegel.
In den Änderungsverordnungen, derzeit ist die 10. davon in Kraft und gültig, werden in einer Positivliste die Strecken aufgeführt, auf der Lang-Lkw in Deutschland fahren dürfen. Dieses Positivnetz könnte mit der 11. Änderungsverordnung nun erweitert und fortgeschrieben werden.
Das Umweltministerium hatte die Verordnung des Bundesverkehrsministeriums schon längere Zeit blockiert, diese Blockade laut Informationen des Tagesspiegels aber nun aufgegeben. Das Verkehrsministerium habe zusätzliche Informationen zu den Auswirkungen der Verordnung übermittelt, begründete das Umweltministerium laut den Informationen des Mediums seine Entscheidung. Im Februar hatten Logistikverbände und Unternehmen dazu gemahnt, die Verordnung endlich in Kraft zu setzen.
Das Bundesverkehrsministerium bestätigte gegenüber dem Trucker die Entscheidung. Man begrüße die Einigung mit dem mit dem Bundesumweltministerium, so Oliver Luksic, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr und Logistikbeauftragter der Bundesregierung. Damit könne die Änderungsverordnung zeitnah unterzeichnet werden und in Kraft treten.
„Das ist ein wichtiges Signal für die Logistik und schafft die dringend benötigte Planungssicherheit für die beteiligten Unternehmen", so Luksic. Lang-Lkw ermöglichten, die Anzahl von Fahrten zu verringern und Transporte effizienter zu gestalten. Daneben sieht er Vorteile für weniger Belastung der Straßeninfrastruktur und um den Herausforderungen des Fahrermangels zu begegnen.
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