Bundesumweltministerin Steffi Lemke fordert mehr Anstrengungen für Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr – und bringt dazu ein Tempolimit auf Autobahnen ins Spiel. Die Grünen-Politikerin sagte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin, die Bundesregierung habe sich ehrgeizige Ziele beim Ausbau der Elektromobilität vorgenommen.
„Aber das allein wird nicht reichen, um die Klimaziele im Verkehr zu erreichen. Und wenn eine Klimaschutzmaßnahme nicht schnell genug umgesetzt werden kann, dann erhöht das zwangsläufig den Druck auf andere. Die Klimakrise wird nicht mit sich verhandeln lassen.“
Lemke betont Verantwortung einzelner Sektoren
Ein Tempolimit könne einen wesentlichen Beitrag für den Klimaschutz leisten, so Lemke. Dies sei die Position des Bundesumweltministeriums und sehr vieler Expertinnen und Experten. „Diesen Standpunkt haben übrigens auch meine Vorgängerinnen von der SPD bereits vertreten.“
Es sei aber aus bekannten Gründen nicht Teil des Koalitionsvertrages. Vor allem der Koalitionspartner FDP lehnt ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen ab.
Lemke betonte, beim Klimaschutz bleibe die Verantwortung der einzelnen Sektoren erhalten. „Auch der Verkehr muss die Klimaschutzziele erreichen, genau wie alle anderen Sektoren auch.“
Novelle des Klimaschutzgesetzes nimmt Ministerien aus der Pflicht für ein Sofortprogramm
Künftig solle für die Einhaltung der Klimaschutzziele eine Gesamtrechnung über alle Sektoren möglich sein. „Aber die Verpflichtung für den Verkehr, den Gebäudesektor und alle anderen Sektoren, die gesetzlichen Klimaschutzziele auch wirklich zu erreichen, bleibt bestehen und muss umgesetzt werden.“
Die Spitzen der Ampel-Koalition hatten eine Reform des Klimaschutzgesetzes vereinbart. Bisher müssen einzelne Minister jedes Jahr ein Sofortprogramm vorlegen, wenn Klimaziele in ihrer Verantwortung verfehlt werden.
Künftig soll laut Beschlusspapier des Koalitionsausschusses die Bundesregierung insgesamt nachsteuern. Das soll „auf Basis der Vorschläge“ der hauptsächlich verantwortlichen Ministerien geschehen – falls sich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren abzeichnet, dass das Klimaziel für 2030 nicht erreicht wird.
Verkehrssektor verfehlt Emissionsziele
Im Verkehrssektor wurden gesetzliche Vorgaben zur CO2-Einsparung für das Jahr 2022 verfehlt. Die Emissionen stiegen im Vergleich zum Vorjahr leicht an. Eigentlich müsste Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) bis Mitte Juli ein Sofortprogramm vorlegen – wenn bis dahin nicht das neue Klimaschutzgesetz gilt.
Lemke sagte: „Jetzt kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der Novelle des Klimaschutzgesetzes an. Es nützt ja nichts, wenn das Gesetz und seine Ziele keine praktischen Folgen haben. Deshalb bleibt – solange das bisherige Klimaschutzgesetz in Kraft ist – auch die Verpflichtung bestehen, dass bei Nicht-Erreichen der jährlichen Klimaschutzziele das zuständige Ministerium bis zum 15. Juli ein Sofortprogramm vorlegen muss.“
Kritik aus den Reihen der FDP: Geringe Wirkung
Die FDP hat den Vorstoß der Umweltministerin nach einem Tempolimit auf deutschen Autobahnen kritisiert. „Ich würde mir von Frau Lemke wünschen, dass wir zügig das Klimaschutzgesetz reformieren. Dann müssen wir auch nicht länger über symbolische Maßnahmen diskutieren“, sagte Christian Dürr, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion, der Deutschen Presse-Agentur. „Die Wirkung eines Tempolimits ist so gering, dass wir der Klimaneutralität damit keinen Schritt näher kämen.“
Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Carina Konrad lud die Umweltministerin ein, über wirksamen Klimaschutz zu reden. „Nahezu täglich grüßt ein neuer Tempolimit-Vorschlag aus Reihen der Grünen“, sagte Konrad. „Das ist nicht nur dreist, weil es im Koalitionsvertrag ausgeschlossen ist, sondern ändert auch nichts daran, dass die überschaubare Klimawirkung eines Tempolimits eher zu vernachlässigen ist.“
Was bringt das Tempolimit laut Umweltbundesamt?
Nach Berechnungen des Umweltbundesamts würde ein bundesweites, generelles Tempolimit von 120 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen die gesamten CO2-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen um rund 2,7 Prozent senken. Bei einem Tempolimit von 100 km/h läge die Minderung bei fast sechs Prozent.