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Bundesrat will strengere Regeln bei Tiertransporten

16.02.2021 16:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Tiertransport, Schweine
Lebendtransporte von Tieren sollen aus Sicht des Bundesrates maximal acht Stunden dauern
© Foto: Sebastian Gollnow/dpa/picture-alliance

Die Bundesregierung soll sich auf europäischer Ebene für einen besseren Tierschutz bei langen Transporten einsetzen, fordert der Bundesrat.

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Der Bundesrat verlangt mehr Tierschutz bei langen Transporten in Nicht-EU-Länder. Aus Sicht des Bundesrates dürften Lebendtransporte maximal acht Stunden dauern – wie dies innerdeutsch bereits gilt. Außentemperaturen unter 5 Grad oder über 25 Grad Celsius müssten verhindert werden, weil sie zu Tierleid führen. Die zuständigen Behörden bräuchten Echtzeit-Zugang zu den Navigationsgeräten der Transportfahrzeuge. Zudem sollen Vorab-Kontrollen von Versorgungsstationen, Verlade- und Zielhäfen sowie Transportschiffen einen tierschutzgerechten Transport sicherstellen.

Unter anderem sollen Rindertransporte in weit entfernte Drittstaaten verboten werden – sofern zu befürchten ist, dass die Tiere dort tierschutzwidrig behandelt oder unzureichend versorgt werden. In einer am Freitag, 12. Februar, gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für strengere Regeln einzusetzen, um Tiere zum Beispiel vor Kälte- bzw. Hitzestress, überlangen Transfers, Verletzungen und unnötigen Leiden – auch am Zielort – zu schützen.

Bundesrat fordert abschreckende Bußgelder

Bei Handelsabkommen mit Drittländern soll die Bundesregierung darauf dringen, dass diese sich zur Einhaltung der internationalen Normen des Gesundheitskodex für Landtiere verpflichten und ihre Versorgungsstationen einer Zertifizierung durch EU-Organe zugänglich machen. Verstöße gegen das Verbot, transportunfähige Tiere zu befördern, sollten mit abschreckenden Bußgeldern geahndet werden. Der Bundesrat möchte mit der Initiative auch Rechts- und Planungssicherheit für Wirtschaftsbeteiligte und Genehmigungsbehörden schaffen.

Das Thema Tiertransporte war in der Vergangenheit schon einige Male Gegenstand von Landesinitiativen. Zuletzt im Juni 2019 hatte der Bundesrat eine Entschließung dazu gefasst. Die aktuelle Initiative wurde der Bundesregierung zugeleitet, die darüber entscheidet, ob und wann sie das Anliegen aufgreift. Feste Fristvorgaben dazu gibt es nicht.

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