Nachdem das Gesetz zum elektronischen Frachtbrief am Freitag, 17. September, den Bundesrat passiert hat, ist der Weg für den elektronischen Frachtbrief frei. Das E-CMR-Protokoll vom 20. Februar 2008 ergänzt das Abkommen über die internationale Güterbeförderung im Straßengüterverkehr (CMR) von 1956. Es legt fest, dass der Frachtbrief – der bisher ein Papierdokument sein musste – in Kürze rechtswirksam elektronisch erstellt werden kann. Mit dem Gesetz tritt Deutschland dem Protokoll bei und ermöglicht seine Anwendung in Deutschland.
„Der E-Frachtbrief kommt“, sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). „Die Vorteile liegen auf der Hand: Er spart Kosten, Papier und minimiert den bürokratischen Aufwand. Gleichzeitig ermöglicht er Logistikern und Kunden Echtzeitinformationen über den Status ihrer Lieferungen.“
Um die Einführung des E-Frachtbriefs in Deutschland zu erleichtern, hat das BMVI im Rahmen des Projekts „Silicon Economy“ gemeinsam mit dem Fraunhofer IML Dortmund eine Open-Source-Anwendung entwickelt, dessen zentrales Element der elektronische Frachtbrief ist. Das BMVI betonte, dass auch kleine und mittelständische Unternehmen von dem Open-Source-Projekt würden, da sie auf dessen Basis eigene Geschäftsmodelle entwickeln könnten, bei denen durch einen einheitlichen Standard Kompatibilität aber jederzeit gewährleistet ist.