Für Lastwagen, die Erdgas anstatt Diesel verbrennen, müssen bis 2023 keine Mautgebühren gezahlt werden. Der Bundesrat billigte am Freitag einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestags. Demnach wird die Befreiung von Erdgas-Fahrzeugen von der Lkw-Maut über Ende 2020 hinaus um drei Jahre verlängert. Die entsprechende Gesetzesänderung kann damit unmittelbar in Kraft treten. Sie muss allerdings vom Bundespräsidenten abschließend unterzeichnet werden.
Dagegen hatte es Proteste gegeben. Umweltexperten bezweifeln, dass Erdgas eine ökologische Alternative zu Diesel ist. Der Schienen-Güterverkehr sieht sich im Wettbewerb mit der Straße vernachlässigt. Für die Transportunternehmen soll mit der Entscheidung ein finanzieller Anreiz verlängert werden, damit sie ihre Lkw-Flotte auf andere Antriebe umrüsten.
Seit 2019 sind Lastwagen, die Erdgas in flüssiger (LNG) oder komprimierter (CNG) Form tanken, von der Maut befreit. Schwere Fahrzeuge mit mehr als vier Achsen sparen seither 18,7 Cent pro Kilometer verglichen mit einem gleich großen Fahrzeug, das über den neuesten Euro-VI-Diesel-Antrieb verfügt.