In der Sitzung am Freitag, 22. März, hat der Bundesrat das Cannabis gebilligt – die Anträge auf Einberufung des Vermittlungsausschusses bekamen nicht die ausreichenden Stimmen. Nachdem es das Gesetz durch Bundesrat geschafft hat, können überwiegende Teile davon nach Ausfertigung und Verkündung zum 1. April in Kraft treten.
Die Teillegalisierung von Cannabis erlaubt den Besitz von bis zu 25 Gramm. In der eigenen Wohnung werden bis zu 50 Gramm erlaubt, sowie der Anbau von drei Cannabispflanzen – das dabei geerntete Cannabis darf jedoch nur für den Eigenverbrauch verwendet werden.
Grünes Licht für Cannabis – mit welchen Regeln?
Rechtsblog zum geplanten Cannabis-Gesetz: Neue Pflichten für Arbeitgeber