Berufskraftfahrer können ihre Fahrerkarten für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr in Hessen jetzt online beantragen. Der TÜV Hessen bietet diesen neuen digitalen Service landesweit an, wie Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir und Sozial- und Integrationsminister Kai Klose mitteilten. Die Fahrerkarte dient zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten von Fahrern.
Der Online-Antrag erspart den bislang erforderlichen Besuch bei der technischen Prüfstelle. Die Antragsstellung erfolgt über die Internetseite des TÜV Hessen. Der Identitätsnachweis ist über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der Europäischen ID-Karte möglich. Dokumente wie das biometrische Foto, die Unterschrift und weitere Nachweise können hochgeladen und der Antrag digital bezahlt werden. Zur Sicherstellung der Biometrie des hochgeladenen Fotos wird eine Software der Bundesdruckerei verwendet, wie der TÜV Hessen angibt. Ein Chatbot unterstützt bei Fragen zur Fahrerkarte und zum Antragsverfahren.
Die technische und fachliche Entwicklung des neuen Online-Dienstes „Fahrerkarte“ erfolgte in Kooperation zwischen dem Hessischen Wirtschaftsministerium (HMWEVW), dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) und der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) als IT-Dienstleister. Hessen setzt damit die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) um. Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, alle Verwaltungsleistungen nutzerfreundlich und digital anzubieten. Die Online-Dienste werden nach dem Prinzip "EfA - Einer für Alle" zentral entwickelt und stehen auch den zuständigen Stellen anderer Bundesländer zur Verfügung.
Bei Fragen zur Online-Leistung „Fahrerkarte“ steht das Funktionspostfach fahrtenschreiber@wirtschaft.hessen.de zur Verfügung.