Mit dieser Frage beschäftigt sich eine von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eingesetzte Ethik-Kommission für computergesteuerte Fahrzeuge. Das Expertengremium unter Vorsitz des früheren Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio soll Leitlinien für die Programmierung automatisierter Fahrsysteme entwickeln.
Die Bundesregierung feilt an einem Rechtsrahmen für autonomes Fahren. Nach dem Plan von Verkehrsminister Dobrindt sollen sich Fahrer abwenden können, um beispielsweise Zeitung zu lesen, E-Mails zu schreiben oder Filme anzusehen. Der Fahrer soll aber "wahrnehmungsbereit" sein und hat die Pflicht zu einem "Mindestmaß an Aufmerksamkeit". Auch Haftungsfragen beim autonomen Fahren müssen geklärt werden.
Welche Entscheidungen das Fahrzeug treffen darf, ist ungeklärt. Während ein Fahrer in Gefahrensituationen spontan reagiert, müssen die Grundlagen für solche Entscheidungen in einem autonomen Fahrzeug durch Programmierung gelegt werden.
"Das Dilemma wird kommen", sagte Daimler-Entwicklungsvorstand Thomas Weber am Rande des Pariser Autosalons. "Deshalb ist es gut, sich möglichst früh mit diesen Fragen zu beschäftigen." Rechtsexperten gehen davon aus, dass nach der bisherigen Auffassung Leben nicht gegen Leben aufgewogen werden kann. Sie verweisen auf ein entsprechendes aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts.