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Arbeitszeiterfassung: Bundesregierung kann keinen Zeitplan nennen

05.07.2024 08:35 Uhr | Lesezeit: 2 min
Ein Mensch gibt seine Arbeitszeit in den Laptop ein, im Hintergrund ist eine analoge Uhr eingeblendet
Wann das Gesetz zur Arbeitszeiterfassungkommt, steht nach wie vor nicht fest
© Foto: Quality Stock Arts/ AdobeStock

Arbeitgeber in der EU sind verpflichtet, eine verlässliche Arbeitszeiterfassung einzuführen, umgesetzt ist das Gesetz in Deutschland nach wie vor nicht.

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Man könne noch keinen Zeitplan darüber aufstellen, wann das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung für alle Beschäftigten kommen wird, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Gruppe „Die Linke“ im Bundestag. Zuvor hatte sich die Linke verwundert darüber gezeigt, dass der Prozess so lange dauert, wie die „Parlamentsnachrichten“ schreiben.

Hintergrund der notwendigen Neuregelung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2019, das die Arbeitgeber in den EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, eine verlässliche Arbeitszeiterfassung einzuführen. Im September 2022 hatte dann das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitgeber in richtlinienkonformer Auslegung des Paragraf 3 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes bereits verpflichtet sind, sämtliche Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen.

„Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant eine Regelung zur Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung und hat einen Vorschlag zu Änderungen im Arbeitszeitgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz unterbreitet, der innerhalb der Bundesregierung noch beraten wird“, schreibt nun die Bundesregierung. Eine Einigung mit den Sozialpartnern habe jedoch in dieser Frage nicht erreicht werden können, heißt es in der Antwort weiter.

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