Gemeinsam mit dem Bundesamt für Güterverkehr und der Polizei hat der Zoll gewerbliche Fahrzeuge auf der Autobahn A 99 kontrolliert. Rund 25 Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben rund 40 gewerbliche Lieferfahrzeuge kontrolliert. „Im Fokus der Kontrollen standen die Arbeitsbedingungen der Fahrer von Lastkraftwagen und Kleintransportern“, sagte ein Sprecher des Hauptzollamts München.
Neben der ersten Überprüfung der Beschäftigungsverhältnisse wurden auch Auswertungen der Tachografen und Fahrerkarten vorgenommen. In acht Fällen gab es Auffälligkeiten im Hinblick der Meldung zur Sozialversicherung bzw. Beitragsabführung. Zudem wurden bei 15 Fahrern Verstöße gegen Lenkzeiten und güterkraftverkehrsrechtliche Regelungen festgestellt. Die Kontrollen fanden laut Zoll Ende Januar statt.
Die Arbeitnehmer unterliegen den Regelungen nach dem Mindestlohngesetz. Der Mindestlohn beträgt aktuell 9,50 Euro und gilt auch für ausländische Arbeitnehmer, die nach Deutschland entsandt werden, erinnerte der Zoll.