In den vergangenen vier Jahren ist der Bestand an Traktoren der EU-Fahrzeugklassen T und C in Deutschland jedes Jahr um zehn bis zwölf Prozent gestiegen und betrug zum Beginn dieses Jahres knapp 237.000. Das geht aus Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) hervor, die die Grünen-Bundestagsfraktion bei der Bundesregierung erfragt hat. Sprecher der Landmaschinenhersteller Claas und Case IH bestätigten gegenüber der VerkehrsRundschau einhellig, dass der Einsatz auf Baustellen zu einem wichtigen Einsatzfeld für Traktoren geworden ist.
Als Gründe für das Vordringen der Traktoren nannten sie unter anderem deren hohe Geländegängigkeit. Sie sei viel besser als bei klassischen straßenzugelassenen Baustellen-Lkw, ohne bei der Straßentauglichkeit Abstriche zu machen. Anders als die früher oft eingesetzten Knickgelenk-Dumper besäßen Traktoren aber eine Straßenzulassung, so dass sie flexibler eingesetzt werden können, ergänzte der Claas-Sprecher. Hinzu kommen ein sehr guter Fahrkomfort und eine sehr gute Rundumsicht. Der Case-IH-Sprecher erinnerte daran, dass Traktoren – anders als die meisten Lkw – dank ihrer Zapfwellen- und Hydraulikausstattungen auch zum Antrieb von Scrapern, Steinspaltern oder Spezialfräsen geeignet seien.
Für den Antrieb kommen in der Regel stufenlose leistungsverzweigte Getriebe zum Einsatz. Der Diesel-Verbrauch sei günstig, betonte der Claas-Sprecher. Attraktive Mietmodelle oder ein einfacher Wiederverkauf täten ein Übriges. Der Vermutung, dass Vorteile bei der Steuer eine Rolle spielen könnten, widersprach er: Traktoren im Baustelleneinsatz gälten nicht als land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge (LOF/grünes Kennzeichen), sondern benötigten ein schwarzes Kennzeichen wie herkömmliche Lkw.
Schwieriges Thema Maut
Knifflig ist das Thema Maut: Theoretisch haben die meisten Traktoren eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. In der Realität würden jedoch rund 95 Prozent der Traktoren jedoch schon ab Werk auf 40 km/h gedrosselt verkauft, sagte der Case-IH-Sprecher. Damit fielen sie weder unter das Güterkraftverkehrsrecht noch unter die Mautpflicht.
Der Claas-Sprecher mahnte allerdings dazu, die Statistik mit Vorsicht zu betrachten: In manchen Regionen würden landwirtschaftlich eingesetzte Lkw – sogenannte Agrotrucks – vermehrt als LOF angemeldet; solange sie auf 60 km/h gedrosselt sind, flössen sie in die Traktoren-Zahlen ein. Allerdings hat der Bund den TÜV Nord, der sich laut Berichten der Landwirtschafts-Fachpresse besonders großzügig beim Schaffen solcher „Traktoren“ gezeigt hat, in diesem Jahr angewiesen, zumindest Sattelzugmaschinen nicht mehr als LOF einzustufen.