Im Juni war der Angeklagte in zweiter Instanz vor dem Landgericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
Das Gericht hatte damit das erstinstanzliche Strafmaß um sechs Monate reduziert, wegen der starken Alkoholisierung des Angeklagten ging die Große Strafkammer von einer "erheblich verminderten Schuldfähigkeit" aus. Der Verteidiger des zur Tatzeit 26-Jährigen hatte auf drei Jahre Haft plädiert. Auch gegen das nun mildere Strafmaß ging der Verurteilte zunächst in Revision, nahm diese im Juli aber wieder zurück.2016 war der Mann während seiner Trunkenheitsfahrt mit seinem Sattelschlepper trotz Rotlicht in eine Kreuzung gefahren. Er hatte einen Radfahrer frontal erfasst, überrollt und 350 Meter mitgeschleift. Das Opfer verstarb an der Unfallstelle.
Der Lkw-Fahrer fuhr weiter durch die Stadt, wobei er erhebliche Schäden verursacht und weitere Menschen gefährdet hatte. Er blieb erst stehen, nachdem er mit überhöhter Geschwindigkeit mit den Stützpfeilern eines Gebäudes kollidiert war.