Aufgrund der hohen Belastung der Finanzämter durch die Coronakrise wurde die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 nach hinten verschoben. Sie kann nun bis Ende Oktober 2021 (statt bisher 2. August 2021) abgegeben werden. Wird sie durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein gemacht, ist die Abgabe sogar bis Ende Mai 2022 möglich.
Wer die Frist bis Ende Oktober einhalten kann, muss keinen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Dies ist nur nötig, wenn später abgegeben wird. Wer bisher noch keinen Steuerberater beauftragt hat und dies nun für die nächste Steuererklärung vorhat, sollte das Finanzamt darüber informieren. Denn dann ist bis Ende Mai 2022 kein Antrag auf Fristverlängerung nötig.