Die Reform der Kfz-Steuer ist beschlossen. Der Bundesrat legte am Freitag keinen Einspruch ein. Damit steigt ab 2021 für neue Autos mit hohem Spritverbrauch die Kfz-Steuer. Das soll die Verbraucher und Unternehmer dazu bringen, sparsamere Pkw zu kaufen. Bereits zugelassene Autos sind nicht betroffen. Die Kraftfahrzeugsteuer wird künftig stärker daran ausgerichtet, wie viel CO2 ein Fahrzeug ausstößt. Die CO2-Komponente wird gegenüber dem Hubraum stärker gewichtet. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie stufenweise von zwei bis auf vier Euro je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer an.
Zur Reform gehört auch, dass die bereits geltende Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31. Dezember 2025 verlängert wird, sie soll bis längstens Ende 2030 andauern. E-Pkw die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden, sind damit weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Bisher galt die Befreiung nur für Zulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2020.
Sonderregel für leichte Nutzfahrzeuge
Zur Entlastung des Mittelstands entfällt künftig die bisherige Sonderregel für die Besteuerung bestimmter leichter Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die sowohl der Personenbeförderung als auch dem Gütertransport dienen – zum Beispiel Kasten- oder Pritschenwagen. Ab 2021 sollen die gewichtsbezogenen Steuersätze für diese Fahrzeuge gelten. Die Beiträge sollen sinken und die Unternehmen damit entlastet werden.