Bei einer neu absolvierten Grundqualifikation und Weiterbildung ersetzt künftig der Fahrerqualifizierungsnachweis den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung müssen zudem ab sofort von der zuständigen Behörde ihres Bundeslandes anerkannt sein, wenn sie erstmals einen solchen Unterricht anbieten wollen. Für schon gesetzliche anerkannte Ausbildungsstätten gilt eine zweijährige Übergangsfrist. Eine entsprechende Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes ist am 1. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am Mittwoch in Teilen bereits in Kraft getreten.
Was genau sich ab 23. Mai ändert und was Berufskraftfahrer künftig beachten müssen, können Sie im aktuellen TRUCKER 11/2020 ab Seite 60 oder im Profiportal der VerkehrsRundschau, das Schwestermagazin des TRUCKER, lesen.