Das Landgericht Hannover will klären lassen, ob Spezialfahrzeuge wie Müllwagen unter einen EU-Strafbeschluss zu dem Lkw-Kartell fallen könnten. Die Brüsseler Kommission hatte im Juli 2016 die großen Lastwagen-Hersteller zur Zahlung von insgesamt knapp drei Milliarden Euro verdonnert. Im konkreten Fall vor der 13. Zivilkammer des Landgerichts geht es um die Schadenersatz-Klage eines Landkreises nach dem Kauf zweier Müllfahrzeuge, hieß es am Dienstag. Es gebe zudem noch etwa 50 kommunale Träger in einem weiteren Klageverfahren.
Umstritten sei, ob der damalige Beschluss der EU-Wettbewerbshüter sich auch auf Müllwagen als Sonderfahrzeuge beziehen lasse. Daher baten die Richter in Hannover nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg um eine Einschätzung – der Wortlaut der Entscheidung sei hierzu noch „nicht eindeutig“. Das höchste europäische Gericht wird von Kollegen in den Mitgliedstaaten bei Unsicherheiten vor nationalen Urteilen häufiger um sogenannte Vorabentscheidungen gebeten.
Viele weitere Lkw-Käufe müssen geprüft werden
In dem vorliegenden Fall hält das Landgericht dies für nötig, auch weil zahlreiche weitere Lkw-Käufe ebenfalls geprüft werden sollen. Demnach geht es um mehrere hundert Vorgänge, „viele Unternehmen aus dem Bereich der Daseinsvorsorge“ sowie weitere Spezialausführungen wie Feuerwehr- und Winterdienstfahrzeuge oder Kehrmaschinen.
Die Kommissionsentscheidung vor gut vier Jahren richtete sich gegen die Hersteller Daimler, MAN, Iveco, DAF und Volvo/Renault. Am Landgericht München liegt zudem ein großes Kartellverfahren, bei dem die Deutsche Bahn, die Bundeswehr und etwa 200 Speditionsfirmen mehrere Lkw-Bauer auf fast 400 Millionen Euro verklagt haben. Grund sind auch hier Vorwürfe illegaler Absprachen zu überhöhten Preisen.