Der Bundesrat hat am Freitag eine wichtige Entscheidung für Schwertransporte getroffen: Künftig können die Transporte wieder bei denjenigen Behörden beantragt werden, in deren Bezirk das Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat. Der Paragraph 47 der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird laut Bundesrat entsprechend angepasst.
„Damit hat die Länderkammer eine Kehrtwende vollzogen, die von der heimischen Wirtschaft nachhaltig begrüßt wird: von den Betrieben, die große und schwere Produkte herstellen oder bearbeiten, aber auch von den Speditionen“, sagte Klaus Gräbener, Hauptgeschäftsführer der IHK Siegen.
Vorher: Antrag nur bei Behörde am Start- und Zielort eines Transportes möglich
Ursprünglich sah die im Frühjahr beschlossene StVO-Novelle vor, dass die Anträge nur bei der jeweiligen Behörde am Start- und Zielort eines Transportes gestellt werden können. „Dies hätte mit einiger Wahrscheinlichkeit zu massiven regionalen Verschiebungen im Antragsaufkommen geführt und zumindest für einige Monate angesichts der zu erwartenden Antragsflut mancherorts zum behördlichen Kollaps geführt“, ergänzte IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer.
Die IHK Siegen wertet die jetzt getroffene und ab 1. Januar 2021 wirksame Regelung für die Antragstellung von Schwertransporten als Teilerfolg. Insgesamt nähmen die Hürden für die Planung und Durchführung von Sondertransporten allerdings eher zu.
Auch der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung begrüßte die Entscheidung des Bundesrats. „Der Aufschrei der Schwertransportbranche hat sich gelohnt!“ schrieb der Verband in einer Pressemitteilung. Er hatte ebenfalls massive Verzögerungen bei der Verfahrensdauer befürchtet.