Durch die Aufzeichnung werde nicht in die Intim- oder Privatsphäre eingegriffen, so das Oberlandesgericht Nürnberg in einem aktuellen Hinweisbeschluss. Die Zulässigkeit als Beweismittel wird von deutschen Gerichten je nach Fall entschieden.
Das OLG Nürnberg gibt dem Landgericht Regensburg recht, das eine Klage eines Autofahrers gegen die Nutzung eines Dashcamvideos abgewiesen hatte. Anlass war ein Unfall auf der A 5, bei dem ein Lkw auf einen Pkw auffuhr. Eine Kamera im Lkw hatte das Unfallgeschehen eingefangen.
Oberlandesgericht Nürnberg
Beschluss vom 7.9.2017, Az. 13 U 851/17