Karlsruhe/Magdeburg. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 15. Mai (9.00 Uhr) über die Verwertbarkeit der Aufnahmen von Auto-Minikameras als Beweis vor Gericht entscheiden. Dies teilte das höchste deutsche Zivilgericht jetzt in Karlsruhe mit. Am Dienstag verhandelte der BGH erstmals die Frage, ob Aufnahmen von Videokameras an Armaturenbrett und Windschutzscheibe genutzt werden dürfen, um rechtliche Unklarheiten zu klären.
Zugrunde liegt ein Fall aus Sachsen-Anhalt (VI ZR 233/17): Ein Autofahrer will seine Unschuld an einem Unfall in Magdeburg anhand der Aufzeichnungen seiner Dashcam beweisen – doch weder das Amts- noch das Landgericht Magdeburg berücksichtigten diese. Da solche Aufnahmen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstießen, dürften sie nicht als Beweis herangezogen werden, urteilten die Magdeburger Richter. Dagegen legte der Mann Revision beim BGH ein.
Der Ausgang des Verfahrens wird mit Spannung erwartet. Die Rechtslage ist unklar, die Gerichte urteilen bislang unterschiedlich zum Einsatz der Dashcam-Aufzeichnungen. Verkehrsexperten erwarten vom höchsten deutschen Zivilgericht eine Grundsatzentscheidung. (dpa/ag)