Über 100.000 verschiedene Arzneimittel - Fertigmedikamente, Rezepturen und Verbandsstoffe - sind in Deutschland zugelassen. Ein hoher Prozentsatz der Bundesbürger, natürlich auch Lkw-Fahrer, braucht gelegentlich oder auch ständig Arzneimittel, ob es ein Medikament gegen Allergien ist, eine besondere Salbe, ein Blutdrucksenker oder gar Insulin. Gerade Letzteres ist eine hochsensible Fracht in der Kabine.
Zuckerkranke Menschen wissen, dass sie das nötige Insulin unbedingt kühl lagern müssen. Es gibt aber noch mehr Arzneimittel, die eine Kühlung erfordern, zum Beispiel Augentropfen oder flüssige Antibiotika. Insgesamt sind laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ABDA rund fünf Prozent der von Apotheken ausgegebenen Mittel temperaturempfindlich. Grundsätzlich werden drei Temperaturbereiche unterschieden:
- Raumtemperatur (15 bis 25 °C),
- Kühllagerung (2 bis 8 °C),
- Tiefkühllagerung (unterhalb von -18 °C).
Die "Kühllagerung" erfüllt man mit einem normal (also bei etwa 7 °C/Stufe 1-2) eingestellten Kühlschrank. Mit tiefkühlpflichtigen Arzneimitteln kommt normalerweise nur medizinisches Personal in Kontakt, dies trifft nur für wenige Blutprodukte zu. Tiefgekühlt bedeutet zugleich kühlkettenpflichtig - das wissen Fahrer, die für die Pharmaindustrie unterwegs sind.
KEIN GROSSE HITZE UND KEINE
DIREKTE SONNENEINSTRAHLUNG
Die meisten der gängigen Arzneimittel können bei Raumtemperatur transportiert und gelagert werden, also bis 25 °C. Man sollte sie deshalb zu Hause nicht im Bad, sondern besser im Schlafzimmer aufbewahren, wo es meist am kühlsten ist. Grundsätzlich und auch für den Lkw gilt: Medikamente niemals großer Hitze und hellem Sonnenlicht aussetzen. Zu hohe oder auch zu niedrige Lagertemperatur, aber auch Feuchtigkeit und helles Licht können die Qualität der Arznei beeinflussen bzw. beeinträchtigen. Das gilt für Tabletten und für flüssige Arzneien, Salben, den Wirkstoff sowie den Klebstoff von Pflastern und übrigens auch für Globuli, die häufigste Anwendungsform in der Homöopathie.
Welche Temperatur die richtige ist, steht auf der Umverpackung des Arzneimittels, die oft aus einer Faltschachtel besteht. Auch im Beipackzettel muss diese Lagerungsempfehlung aufgeführt sein. Außerdem steht das Verfallsdatum dabei, das man unbedingt berücksichtigen sollte. Wird es sachgemäß gelagert, kann man davon ausgehen, dass es bis zu diesem Datum einwandfrei bleibt, danach aber nicht mehr. Es könnten giftige oder ungenießbare Abbauprodukte entstehen.
Bewahren Sie Medikamente immer in der Originalschachtel auf, nehmen Sie nicht nur einzelne Blister mit. Erstens wird so die Arznei vor Licht geschützt, zweitens steht das Verfallsdatum darauf und drittens können einzelne Blister oder gar Pillen verwechselt werden. Auch die Packungsbeilage soll aufbewahrt werden, sie enthält wichtige Hinweise zum Produkt, die man vielleicht noch einmal nachlesen möchte oder muss.
AUF ANZEICHEN DER
VERÄNDERUNG ACHTEN
Falls ein Arzneimittel im Kühlschrank gelagert werden muss - siehe Packung -, dann sollte darauf geachtet werden, dass es nicht aus Versehen eingefroren wird. Im Bordkühlschrank passiert das vielleicht nicht so leicht, dennoch ist es gut, das zu wissen. Denn das würde das Medikament erheblich beeinträchtigen bzw. dessen Struktur zersetzen, es müsste auf jeden Fall entsorgt werden. Wenn es im Gegenteil dazu über eine längere Zeit wärmer als 25 °C in der Lkw-Kabine war, sollten Sie auf bestimmte Anzeichen achten, die darauf hindeuten könnten, ob eine Arznei sich vielleicht verändert hat. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gibt dazu folgende Hinweise:
- Verflüssigung oder Verfärbung von Gelen, Cremes, Salben und Zäpfchen,
- Verfärbungen oder Risse bei Tabletten,
- aufgeblähte Verpackungen,
- Geruchsentwicklung,
- Ausflockung von Bestandteilen einer Flüssigkeit oder deren Trübung, insbesondere bei Injektionspräparaten.
Am sichersten ist es dann, in der Apotheke nachzufragen oder das Produkt gleich wegzuwerfen.
Arzneimittel sind laut BMG sogenannter Siedlungsabfall, sie dürfen in den - vor dem Zugriff von Kindern geschützten - Hausmüll. Etwas anderes gilt nur, wenn im Beipackzettel ein spezieller Hinweis für eine andere Entsorgung steht. Auf keinen Fall sollten Sie Reste, ob Pillen oder Flüssigkeiten, in den Abfluss oder ins WC schütten, um nicht das Abwasser mit den Wirkstoffen zu belasten. Apotheken sind nicht dazu verpflichtet, alte Arzneimittel zurückzunehmen, bieten dies aber oft als Service an.
ÄRZTLICHE BESCHEINIGUNG FÜR
MANCHE AUSLANDSTOUREN
Muss man private Medikamente beim Zoll deklarieren, wenn die Tour ins Ausland führt? Nein. Verschreibungsfreie Arzneimittel für den persönlichen Gebrauch - das heißt Vorrat für maximal drei Monate pro Medikament - können im EU-Raum problemlos mitgeführt werden. Und im EU-Ausland gekaufte verschreibungsfreie Arzneimittel für den Privatgebrauch dürfen nach Deutschland gebracht werden.
Schwieriger ist es bei verschreibungspflichtigen Mitteln. Sind starke Schmerzmittel darunter, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, muss der Fahrer ein vom Amtsarzt unterschriebenes, mehrsprachiges Formular des Bundesinstituts für Arzneimittel (BfArM) mitführen. Darin müssen Angaben zur Dosis, den einzelnen Wirkstoffen und der Aufenthaltsdauer enthalten sein.
Auch Fahrern, die unter Bluthochdruck, Asthma oder Diabetes leiden und ständig Medizin bei sich haben, wird empfohlen, eine einfache Bescheinigung der Notwendigkeit vom Arzt dabeizuhaben. Schon alleine für den Fall, dass die Arznei ausgeht oder vergessen wurde; es ist damit wesentlich leichter, im Ausland Ersatz zu bekommen. Es gibt Vordrucke für den Schengen-Raum und für Länder außerhalb des Schengen-Raums (z. B. Serbien oder Rumänien), wo das besonders wichtig sein könnte. Denn dort gibt es keine einheitliche Regelung für die Einfuhr von Arzneimitteln. Im Zweifel fragt man beim BfArM ( https://ww.bfarm.de) nach.
Sabine Köstler
Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit
Der vorliegende Artikel behandelt die Lagerung von Medikamenten im Lkw. Sollten Sie Informationen zur Wirkung eines Medikaments auf Ihre Fahrtüchtigkeit brauchen, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Fragen Sie in der Apotheke nach,
- fragen Sie Ihren behandelnden Arzt,
- sehen Sie im Beipackzettel nach oder
- informieren Sie sich auf dem Portal
https://www.dvr.de/medikamente/Medikamentengruppen_Fahrtuechtigkeit.htm des Deutschen Verkehrssicherheitsrats, Bonn.