Das Jahr 2013 sollte ein leidiges Kapitel beenden: die kilometerlangen, lähmenden Staus an der deutsch-schweizerischen Grenze. Im Januar hatte die Zollabfertigungsanlage Weil am Rhein/ Basel das so genannte Transito-Verfahren in Nord-Süd-Richtung eingeführt, im August folgte die Gegenrichtung. Transito ist ein Schnellabwicklungsverfahren für Transit- und Leerfahrzeuge, also für Fahrzeuge, die keine Waren zu verzollen haben. Eine vom Zollverkehr abgegrenzte Spur führt den Fahrer direkt zu einer Hochkabine, wo er einen Transitschein erhält und die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA bezahlt.
"Der Fahrer muss für die Abfertigung sein Fahrzeug nicht mehr verlassen, es sei denn, es wird eine Stichprobenkontrolle durchgeführt", erklärt Markus Ückert, Pressesprecher des Hauptzollamtes Lörrach. Das bringt den Vorteil, dass der Fahrer seinen LKW nicht mehr auf dem Zollhof parken muss, wodurch mehr Platz für die zollpflichtigen Fahrzeuge entsteht und der Rückstau auf die Autobahn verringert wird.
Patrick Gantenbein, Mediensprecher vom Schweizer Zoll, gibt Transito gute Noten: "Das Ziel der Maßnahme, den Transitstau zu reduzieren respektive zu eliminieren, wurde vollumfänglich erreicht. Einen eigentlichen Stau im Transitverkehr kennen wir nicht mehr." Sein deutscher Kollege Ückert konstatiert: "Vor dem Umbau stauten sich die LKW auf dieser Spur bis in den Nachmittag hinein. In der Regel ist jetzt schon gegen sieben Uhr morgens der Stau verschwunden." Das habe auch die Staus im PKW-Berufsverkehr verringert.
Ist also alles besser geworden? Nein, meint Werner Schütz, Geschäftsführer der Spedition Kriner. Sein Unternehmen habe die Transporte in die Schweiz stark eingeschränkt, nachdem sich die Umstände für LKW, die in die Schweiz liefern, nicht verändert haben. "Kilometerlange Schlangen auf der Autobahn. Nur ganz vorne gibt es ein Dixi-Klo, ansonsten keine sanitären Einrichtungen", klagt Schütz und spricht von "elenden Bedingungen für Trucker". Damit schlägt er in die gleiche Kerbe wie viele betroffene Fahrer.
TIPP: TRANSITSPUR AUCH FÜR ZOLLVERKEHR NUTZEN
Angesprochen auf den hygienischen Missstand, erklärt Herbert Hebek, Leiter des Verkehrskommissariats Weil am Rhein, dass Installationen von Toiletten im Staubereich "aus baulichen Gründen und Sicherheitsgründen nicht vorgesehen sind". Auch gebe es derzeit "keine konkreten Planungen für Veränderungen im Verzollerbereich". Er appelliert an die Transport-Unternehmen, ihre Fahrer so zu disponieren, dass sie außerhalb der Stauzeiten an die Grenze kommen. Markus Ückert verweist darauf, dass dem deutschen Zollamt die Hände gebunden seien. Das Nachtfahrverbot von 22 bis 5 Uhr auf Schweizer Autobahnen verursache den Stau, meint er. Das heißt, ein allmorgendlicher Stau sei nicht zu vermeiden. Außerdem trage das stetig steigende Transportaufkommen seinen Teil bei: "Die Zollanlage wurde Anfang der 80er in Betrieb genommen, als weitaus weniger Güterverkehr herrschte", sagt Ückert. Eine Erweiterung des Stauraums auf der Zollanlage sei aber aufgrund der Lage in Siedlungsnähe nicht machbar.
Sein Schweizer Kollege Patrick Gantenbein gibt Fahrern mit zollpflichtigen Gütern einen Rat: Er empfiehlt ihnen, auf die Transitspur auszuweichen. Die Verzollung lässt sich später auch bei einem Inlandszollamt erledigen. Wählt man diese Variante, stellen die Grenzzöllner einen kostenlosen Vormerkschein aus. Mit diesem Schein müssen die Fahrer innerhalb der beiden folgenden Arbeitstage eine Inlandszollstelle aufsuchen. "Damit spart jeder Unternehmer wertvolle Zeit", befindet Gantenbein. Zudem rät er bei regelmäßigen Transitfahrten durch die Schweiz zum Einbau von Erfassungsgeräten in den LKW. "Damit kann die LSVA-Abfertigung noch mehr beschleunigt werden."