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StVO-Reform: Seit heute gelten neue Verkehrsregeln und härtere Strafen

28.04.2020 17:15 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Beim Rechtsabbiegen dürfen Lkw-Fahrer gemäß der neuen StVO nur noch maximal Schrittgeschwindigkeit fahren
© Foto: Stephan Rumpf/SZ Photo/picture-alliance

Die überarbeitete Straßenverkehrsordnung, die ab diesem Dienstag gilt, bringt nicht nur einige Änderungen für alle Verkehrsteilnehmer, sondern auch höhere Bußgelder mit sich.

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Wer zu schnell fährt, unerlaubt eine Rettungsgasse nutzt oder auf einem Radweg hält, muss sich künftig auf härtere Strafen einstellen. Von diesem Dienstag an gelten neue Regeln im Straßenverkehr. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht innerorts wie außerorts strengere Ahndungen für Verstöße vor. Demnach gelten für Raser und Falschparker wesentlich höhere Bußgelder – auch Fahrverbote sollen eher verhängt werden.

Alle Regeländerungen auf einen Blick finden Sie hier.

Nach der neuen StVO darf etwa auf Schutzstreifen für Radfahrer am Straßenrand nicht mehr gehalten werden. Sonst drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt im Fahreignungsregister, also in „Flensburg“. Bisher war Halten dort bis zu drei Minuten lang erlaubt. Parken in zweiter Reihe wurde bisher mit 20 Euro geahndet, nun sind es 55 Euro. Wer dabei andere behindert oder gefährdet, riskiert sogar eine noch höhere Strafe bis zu 110 Euro.

Deutlich härtere Strafen für Rettungsgassen-Rowdies

Wer im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, kann mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten bestraft werden. Bislang drohte so eine Strafe nur, wenn Autofahrer keinen Platz für eine Rettungsgasse bildeten.

Auch Raser werden künftig härter bestraft: In Ortschaften reichen von nun an 21 Stundenkilometer mehr als erlaubt, um 80 Euro Strafe, einen Punkt und einen Monat Fahrverbot zu kassieren (bisher 31 km/h). Außerorts liegt die Grenze bei 26 Stundenkilometern. Anders als bisher kann schon beim ersten Mal der Führerschein für einen Monat weg sein. Außerdem: Wer bis zu 20 Stundenkilometer zu schnell fährt, muss – innerorts wie außerorts – künftig auch mit doppelt so hohen Bußgeldern rechnen wie bisher.

1,5-Meter-Mindestabstand beim Überholen innerorts

Neue Regeln gelten auch beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und Elektro-Tretrollern. Zu ihnen muss innerorts von nun an mindestens 1,5 Meter Abstand gehalten werden, außerorts sind 2 Meter notwendig. Bislang war lediglich ein „ausreichender Seitenabstand“ vorgeschrieben.

Mit der geänderten StVO soll vor allem der Verkehr für Radfahrer und Fußgänger sicherer werden. Auch für Carsharing, also gemeinsam genutzte Autos, und Autos mit Elektro-Antrieb soll es Vorteile geben. Für sie können etwa Parkplätze künftig einfacher ausgewiesen werden.

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#Verkehrsrecht

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