Eine im Landkreis Amberg-Sulzbach ansässige Inhaberin einer Transportfirma unterließ es über einen Zeitraum von über drei Jahren ihren Mitarbeitern den jeweils gültigen, gesetzlich vorgeschriebenen, Mindestlohn zu bezahlen.
Die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg, Dienstort Weiden, konnten der Geschäftsfrau nachweisen, dass sie in insgesamt 93 Fällen an die für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stellen falsche Lohnsummen übermittelte. Aus den gemeldeten Lohnsummen werden die Beiträge zu der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie die Rentenbeiträge ermittelt.
Durch diese Vorgehensweise ersparte sich die Unternehmerin Sozialversicherungsbei-träge in Höhe von rund 12.500 Euro. Das zuständige Amtsgericht Regensburg verurteilte die Angeklagte zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 90 Euro.