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Sonntagsfahrverbot soll deutschlandweit aufgehoben werden

11.03.2020 18:30 Uhr | Lesezeit: 3 min
Enak Ferlemann BMVI
Aus der Sicht von Enak Ferlemann, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium, muss auch die Sonntagsarbeit überdacht werden
© Foto: BMVI

In den vergangenen Tagen haben mehrere Bundesländer die Fahrverbote für Lkw an Sonntagen gelockert, um in Zeiten des Coronavirus eine Versorgungssicherheit zu garantieren. Nun soll die Maßnahme bundesweit folgen.

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Einer „Heute im Bundestag“-Meldung zufolge soll das Sonntagsfahrverbot für Lkw deutschlandweit bis mindestens Ende April komplett aufgehoben werden. Das kündigte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Enak Ferlemann (CDU) im Verkehrsausschuss an. Vereinbart worden sei dies bei einer Telefonkonferenz zwischen dem Ministerium, den 16 Landesverkehrsministern und Vertretern der in der Verkehrswirtschaft tätigen Verbände, sagte er. Hintergrund der geplanten Maßnahme sei die problematische Versorgung von Lebensmittel- und Drogerieläden in einigen Regionen Deutschlands angesichts der Corona-Krise, erläuterte Ferlemann.

Aus Ferlemanns Sicht müsse auch über die Möglichkeit der Sonntagsarbeit nachgedacht werden, berichtet „Heute im Bundestag“. Das BMVI sei dazu in Kontakt mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Es bringe schließlich nichts, so Ferlemann, das Sonntagsfahrverbot aufzuheben, wenn der Handel die gelieferte Ware dann nicht abnehme. Daher gelte es, die gesamten Lieferketten zu betrachten.

Wirtschaftliche Folgen noch nicht überschaubar

Noch nicht überschaubar sind seiner Aussage nach die wirtschaftlichen Auswirkungen der Epidemie. Besonders stark betroffen seien aber die Luftverkehrsunternehmen. Dazu, so Ferlemann, werde es eine Sitzung mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) geben. Es sei mit gravierenden Auswirkungen auf die Branche zu rechnen, sagte er. Das gelte auch für die Kreuzfahrtbranche und Reedereien. Es müsse darüber geredet werden, wie dort geholfen werden kann, sagte Ferlemann. Gleichwohl gebe es derzeit keine Tendenz, die zum 1. April geplante Erhöhung der Luftverkehrsteuer zu verschieben, machte er deutlich.

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