Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Geschäftsführer einer Transportfirma aus dem Emsland wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro. Da das Gericht die Geldstrafe überdies auf insgesamt 200 Tagessätze festgesetzt hat, gilt der Verurteilte somit auch als vorbestraft.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Beschuldigte von Oktober 2014 bis März 2019 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Seiner Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam der Mann nicht nach. Er bezahlte den Lohn seinen Beschäftigten zum großen Teil schwarz aus. Durch dieses Verhalten sparte sich der Beschuldigte Sozialabgaben in Höhe von mehr als 58.000 Euro. Außerdem hinterzog der 68-Jährige noch Steuern von rund 58.200 Euro.
"Mit dieser Vorgehensweise hat der Beschuldigte nicht nur versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb seiner Branche", so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.