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Neue Tarife für Transportbranche NRW: Mehr Lohn, mehr Ausbildungsvergütung, mehr Urlaub

02.05.2024 13:55 Uhr | Lesezeit: 2 min
IG Metall, Tarifabschluss, Handschlag
Auszubildende in der nordrhein-westfälischen Transportbranche bekommen zukünftig mehr Lohn
© Foto: Marijan Murat/dpa/picture-alliance

Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Arbeitgeberverbände VVWL, VSL und der Arbeitgeberverband für das Verkehrs- und Transportgewerbe im Bergischen Land mit Verdi auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt.

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In einem erfolgreichen Verhandlungsmarathon haben sich die Tarifparteien in der Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft in Nordrhein-Westfalen auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Nach einer Erklärungsfrist von 3 Wochen konnten die Arbeitgeberverbände VVWL, VSL und der Arbeitgeberverband für das Verkehrs- und Transportgewerbe im Bergischen Land e. V. mit der Gewerkschaft ver.di die Tarifverhandlungen abschließen.Die Einigung umfasst Lohn- und Gehaltserhöhungen, Verbesserungen bei den Ausbildungsvergütungen sowie Anpassungen in den Manteltarifverträgen wie die Einführung eines Urlaubsgelds und höhere Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit. Damit konnten die Tarifparteien die Arbeitsbedingungen in der Branche für die nächsten Jahre verbessern.

Lohn- und Gehaltstarifverträge

  • Vergütungssteigerungen in den Jahren 2024, 2025 und 2026
    01.10.2024: 5,7%
    01.10.2025: 4,3%, mindestens jedoch 120 €
    01.10.2026: 4,0%, mindestens jedoch 120 €
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ab 01.10.2024
    Ausbildungsjahr: 1.000 € brutto
    Ausbildungsjahr: 1.100 € brutto
    Ausbildungsjahr: 1.200 € brutto
  • Berufskraftfahrer im 3. Ausbildungsjahr:
    1.350 € brutto
  • Weitere Erhöhungen der Ausbildungsvergütungen um jeweils 70 € brutto ab 01.10.2025 und 01.10.2026
  • Laufzeit der Lohn- und Gehaltstarifverträge bis 28.02.2027

Manteltarifverträge

  • Einführung eines Urlaubsgelds in Höhe eines Monatsgehalts in 5 Stufen bis 2028
  • Zuschläge für Mehrarbeit auch für Teilzeitkräfte bei Überschreitung der individuellen Arbeitszeit von 25%
  • Erhöhung der Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit ab 2026 auf 75% bzw. 125%
  • Einführung von Nachtzuschlägen in Höhe von 25% für den Zeitraum 22:00-6:00 Uhr ab 01.01.2025
  • Anpassung der Urlaubsregelung:
    Beschäftigungsjahr: 28 Tage
    ab 2. Beschäftigungsjahr: 29 Tage
    ab 7. Beschäftigungsjahr: 30 Tage
    Erstmalige Kündigungsmöglichkeit der Manteltarifverträge zum 31.12.2030.
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