Die Lkw-Mautsätze verändern sich, zum Teil rückwirkend. Das geht aus einem Änderungsentwurf des Bundesfernstraßenmautgesetzes hervor, über den der Bundestag am Donnerstag Abend, 20. Mai 2021, abstimmen soll. Die Zustimmung gilt als Formsache. Der VerkehrsRundschau liegt der Änderungsentwurf des Bundesfernstraßenmautgesetzes vor.
Demnach müssen Unternehmen für die Benutzung von Autobahnen und Bundesstraßen weniger Lkw-Maut bezahlen (die genauen Mautsätze siehe unten). Grund dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28. Oktober 2020, in dem es hieß, dass die deutsche Lkw-Maut seit Jahren falsch berechnet worden sei.
Hintergrund war die Klage eines polnischen Spediteurs gegen Deutschland
Konkret ging es um die Kosten für die Verkehrspolizei auf Bundesfernstraßen. Deutschland hatte diese Kosten bislang den Transportunternehmen anteilig in Rechnung gestellt. Dagegen hatte ein polnischer Spediteur geklagt und von der Bundesrepublik Deutschland 12.500 Mautgebühren zurückverlangt. Die EU-Richter urteilten, dass die Maut nur Infrastrukturkosten beinhalten darf, also zum Beispiel Kosten für Betrieb und Instandhaltung der Straßen. Die Polizeikosten hingegen zählen nicht dazu. Daher musste Deutschland die Mautsätze entsprechend nach unten korrigieren.
Mautteilsätze für Infrastrukturkosten sinken
In dem Entwurf zum zweiten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften ist zudem vorgesehen, ab dem 1. Oktober 2021 für die Luftverschmutzung höhere Maut-Gebühren anzusetzen. Eine Aktualisierung der anlastbaren externen Kosten der Luftverschmutzung und Lärmbelastung durch die EU gab Deutschland die Möglichkeit, die anteiligen Kosten der Luftverschmutzung bei der Lkw-Maut anzuheben. Diese Möglichkeit ist jetzt in dem Entwurf umgesetzt.
Dem Änderungsentwurf zufolge sinkt der Mautteilsatz der Infrastrukturkosten rückwirkend ab dem Tag des EuGH-Urteils am 28. Oktober 2020 wie folgt:
- 7,5 t bis unter 12 t zGG: bisher 8,0 Cent/km; ab 28.10.2020 6,5 Cent/km
- 12 t bis 18 t zGG: bisher 11,5 Cent/km; ab 28.10 2020 11,2 Cent/km
- mehr als 18 t zGG mit bis zu 3 Achsen: bisher 16,0 Cent/km; ab 28.10.2020 15,5 Cent/km
- mehr als 18 t zGG mit 4 oder mehr Achsen 17,4 Cent/km; ab 28.10.2020 16,9 Cent/km
Wer Luft verschmutzt, soll künftig mehr bezahlen
Der Mautteilsatz der Luftverschmutzungskosten soll sich ab dem Tag des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes (2. EEMD-Gesetz) zum 01. Oktober 2021 wie folgt erhöhen:
- Euro 6: bisher 1,1 Cent/km; ab 1.10.21 1,2 Cent/km
- EEV und Euro 5: bisher 2,2 Cent/km; ab 1.10.21 2,3 Cent/km
- Euro 4 und Euro 3 PMK 2: bisher 3,2 Cent/km; ab 1.10.21 3,4 Cent/km
- Euro 2: bisher 7,4 Cent/km; ab 1.10.21 7,8 Cent/km
- Euro 1 und Fahrzeuge ohne Einstufung: bisher 8,5 Cent/km; ab 1.10.21 8,9 Cent/km.