Die Bundesregierung hält eine gewisse Regulierung für den Einsatz für Lang-Lkw für erforderlich. Das sagte Verkehrsstaatssekretär Michael Theurer in der vergangenen Woche auf eine Frage des CDU-Bundestags-Verkehrsexperten Henning Rehbaum. Dieser hatte mit Blick auf die positiven Ergebnisse des Feldversuchs wissen wollen, ob „der Lang-Lkw in Kürze zu einem normalen Zustand wird, zu einem Dauerzustand, der nicht mehr gesondert genehmigt werden muss.“ Theurer wies in seiner Antwort darauf hin, das „höchste Sicherheitsstandards“ erforderlich seien. „Wir gehen davon aus, dass die bestehende Rechtslage in Bezug auf die Anwendung ausreichend ist, um den positiven Effekt des Lang-Lkws zu nutzen. Eine völlige Liberalisierung allerdings, also ein Abgehen von einem positiv definierten Netz, können wir nicht empfehlen.“
Die 11. Änderungsverordnung für die Lang-Lkw-Ausnahmeverordnung liegt im Grunde seit Mitte 2021 im Entwurf vor, kann aber aufgrund von Differenzen zwischen Umwelt- und Verkehrsministerium nicht verkündet werden. Damit würde vor allem das Positivnetz erweitert werden. Ein Aufruf von neun Wirtschafts- und Logistikverbänden sowie 14 beim Lang-Lkw engagierten Unternehmen von Ende Februar 2023, die Verordnung endlich in Kraft zu setzen, verhallte ohne Erfolg. Selbst ein Schreiben des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) und der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) an Bundeskanzler Olaf Scholz von Anfang März 2023 brachte bisher keine Bewegung in die Sache.