Trotz zurückgegangener Kontrollintensität hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in den jeweils ersten Halbjahren 2020 und 2021 gegen Thüringer Transport- und Logistikunternehmen deutlich mehr Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz eingeleitetet als im ersten Halbjahr 2019. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor.
Danach wurden im ersten Halbjahr 2019 bei 81 Kontrollen der FKS des Hauptzollamts Erfurt nur sechs Ordnungswidrigkeitsverfahren (Owi) wegen Verstößen gegen das Mindestlohnrecht eingeleitet. Hinzu kamen sechs Strafverfahren wegen des Vorenthaltens von Lohn oder nicht abgeführten Sozialbeträgen (§266 StGB). Im ersten Halbjahr 2020 waren es bei nur noch 47 Kontrollen schon 27 Owi- und acht Strafverfahren, 2021 bei 63 Kontrollen 29 Owi- und elf Strafverfahren. Anscheinend hat sich das aber herumgesprochen: Im ersten Halbjahr 2022 wurden bei 52 Kontrollen nur noch acht Owi- und drei Strafverfahren eingeleitet. Zu den rechtskräftig gewordenen Bußgeldern und Strafen liegen dem Bund keine Daten vor.
Im Vergleich mit den anderen Branchen, die im Mindestlohngesetz unter besondere Beobachtung gestellt wurden, steht das Thüringer Transport- und Logistikgewerbe in den Jahren 2020 und 2021 besonders schlecht da. Selbst im notorisch auffälligen Baugewerbe wurden bei rund dreifach höherer Anzahl von Kontrollen eine weniger als halb so hohe Quote von Verstößen festgestellt – vor allem gab es keinen Höhenflug in den Jahren 2020 und 2021. Auch im Vergleich mit den aggregierten Zahlen auf Bundesebene, die die Linke ebenfalls erfragt hatte, nimmt das Thüringer Transport- und Logistikgewerbe mit den überproportional vielen Verstößen 2020 und 2021 eine Sonderrolle ein.