Nach Angaben der Bundesregierung sind in Deutschland aktuell weder Lieferketten noch die Versorgungssicherheit oder der Personentransport durch den Personalmangel im Güter-, Bus- und Schienenverkehr gefährdet. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hervor.
Allerdings stelle der Fachkräftemangel „auch für die Logistikbranche eine Herausforderung dar“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung weiter. Insbesondere die Altersverteilung bei den Fahrerberufen mache deutlich, dass „Maßnahmen ergriffen werden müssen, um einer Verschärfung des Fahrpersonalmangels entgegenzusteuern“. Doch generell sei „die Bekämpfung des Fachkräftemangels zunächst die Aufgabe der Unternehmen“, man ergreife jedoch unterstützend „ressortübergreifend zahlreiche Maßnahmen“.
Diese Maßnahmen reichten von Vereinfachungen im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifizierung über die Anerkennung von in Drittstaaten erlangten Qualifikationen bis hin zur Verbesserung der Lkw-Parkplatzsituation an den Bundesautobahnen, schreibt die Regierung, die dann betont: „Um die Berufe in der Logistik attraktiver zu machen, sei es wichtig, die Arbeitsbedingungen zu verbessern.“ Hier seien insbesondere die Unternehmen selbst in der Pflicht. Gleiches gelte auch für den Faktor Entlohnung.
Kosten der Fahrerausbildung
Auf Nachfrage der Unionsfraktion wird mitgeteilt, dass die Überarbeitung der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung) derzeit in Bearbeitung sei. Abschließende Entscheidungen seien noch nicht getroffen worden.
Was die Kosten für die Führerscheinerlangung angeht, so wird seitens der Bundesregierung darauf verwiesen, dass diese auf Basis der Kosten für die Fahrausbildung und der Gebühren für Antragsverfahren sowie die Fahrerlaubnisprüfung vorgenommen würden. Auf die Kosten für die Fahrausbildung habe die Bundesregierung „keinen Einfluss“. Diese würden von den privatrechtlich organisierten Fahrschulen selbst bestimmt. Die Gebühren für das Antragsverfahren und die Fahrerlaubnisprüfung seien seit Jahren unverändert. „Eine Senkung der Gebühren ist nicht möglich, da dann die gesetzlich vorgeschriebene Kostendeckung nicht mehr gewährleistet ist“, heißt es in der Antwort weiter. (tb)