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EuGH-Entscheidung zu Mobilitätspaket: Rückkehrpflicht für Lkw fällt

04.10.2024 12:38 Uhr | Lesezeit: 1 min
Richterhammer liegt auf EU-Flagge
Der Europäische Gerichtshof musste über Klagen verschiedener Mitgliedsländer zum Mobilitätspaket entscheiden, darunter auch zu Kabotageregeln
© Foto: picture alliance / Zoonar | DesignIt

Verschieden EU-Mitgliedsländer hatten Klage gegen Teile des Pakets erhoben. Nun hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil gefällt.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Gültigkeit des EU-Mobilitätspaketes in weiten Teilen bestätigt. Allerdings fällt die Rückkehrpflicht für Fahrzeuge. Die Lkw mussten laut den EU-Regelungen bisher alle acht Wochen zu den Betriebsstätten von Logistik- und Transportunternehmen zurückkehren.

Der Gesetzgeber habe nicht aufgezeigt, dass er beim Erlass der Regelungen genügend Information hatte, um beurteilen zu können, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist, so die Richter laut Mitteilung des EuGH.

Unter anderem gegen die Rückkehrpflicht für Lkw hatten die Länder Zypern, Litauen, Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Polen und Malta im Oktober 2020 Klage eingereicht. Insgesamt hatten die Länder 14 neue Regelungen des Pakets beim EuGH beanstandet.

Unter die Klagen fielen etwa:

  • die neuen Kabotageregeln;
  • die Verpflichtung der Fahrer, nach spätestens vier Wochen entweder nach Hause oder zu ihrem Stammunternehmen zurückzukehren;
  • die Entsenderegeln für Lkw-Fahrer;
  • das Verbot für Lkw-Fahrer, ihre wöchentlichen Ruhezeiten nicht im Fahrzeug verbringen zu dürfen;
  • die Mindestanforderungen an Niederlassungen im Ausland sowie
  • die Kontrollmöglichkeiten über den Tachographen.

Bei allen übrigen beanstandeten Regelungen außer der Rückkehrpflicht für die Fahrzeuge seien die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung, das Diskriminierungsverbot, die gemeinsame Verkehrspolitik, der freie Dienstleistungsverkehr, der Niederlassungsfreiheit, für den freien Warenverkehr, die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sowie der Umweltschutz nicht offensichtlich vom Gesetzgeber überschritten worden, so die Richter.

Mit dem Urteil folgen die Richter der Empfehlung des Generalanwalts vom November 2023

"Ein zentraler Bestandteil des Mobilitätspakts ist mit der gekippten Lkw-Rückkehrpflicht nicht mehr in Kraft“, reagierte der verkehrspolitische Sprecher der FDP im Europäischen Parlament Jan-Christoph Oetjen (MdEP) auf die Gerichtsentscheidung.

Der Wettbewerb im Binnenmarkt müsse unter fairen Spielregeln stattfinden. Ohne die Rückkehrpflicht sei das nicht mehr der Fall. „Der Ball liegt jetzt bei der Europäischen Kommission. Diese muss jetzt dringend Vorschläge machen, wie sie diese Problematik beheben will."

(Der Beitrag wurde am 4.Oktober um 11:10 Uhr aktualisiert)

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