Für Lkw-Fahrer, die mit ihrem Lkw zum Gütertransport nach Österreich fahren, gilt nach wie vor eine Ausnahme von der Corona-Testpflicht. Darauf hat die Wirtschaftskammer Wien (WKO) hingewiesen. Diese Sonderregel gelte allerdings nur, wenn die Einreise im Zuge des Güterverkehrs erfolge, heißt es von der WKO. Fährt ein Lkw-Fahrer aus Deutschland also mit seinem Pkw zu seiner Arbeitsstelle nach Österreich, trifft das nicht zu. Dann falle er unter die Regelung für Berufspendler-Pendler. Anlass des Hinweises der WKO ist eine Novelle der österreichischen Covid-19-Einreiseverordnung, die vom 10. Februar bis 31. März 2020 gelten soll.
Das gilt für Pendler:
Wer regelmäßig zu beruflichen Zwecken nach Österreich einreist, benötigt ein ärztliches Zeugnis beziehungsweise ein Testergebnis. Der Test darf ab dem Zeitpunkt der Probenentnahme maximal sieben Tage alt sein. Kann das ärztliche Zeugnis oder das Testergebnis nicht vorgelegt werden, ist binnen 24 Stunden nach der Einreise, ein Corona-Test durchzuführen. Der Pendler muss dann nicht in Quarantäne.
Einreiseformular ist Pflicht
Außerdem müssen Pendler nach Österreich jetzt generell vorab online ein Einreiseformular, eine Pre-Travel-Clearance, ausfüllen. Dieses ist jeweils für zwei Wochen gültig, dann muss es erneuert werden. Auch wenn sich persönliche Daten ändern, muss ein neues Formular ausgefüllt werden. Mehr Informationen dazu gibt es hier auf der Homepage des österreichischen Gesundheitsministeriums.