Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat im November Schwerpunktkontrollen zu den Themen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit, der Einhaltung der Kabotagebestimmungen und im Bereich der Technischen Unterwegskontrolle (TUK) durchgeführt.
Am 1. Sowie am 2. November wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt 295 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 293 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 93 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft. Dabei verstießen rund 44 Prozent die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug, rund fünf Prozent der Kontrollierten richteten sich nicht nach den geltenden Kabotageregelungen.
Im Rahmen der Kontrollaktionen am 10./11. November wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt 803 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 773 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 178 im Fahrpersonalrecht und 40 von den TUK-Experten auf technische Mängel geprüft. 36 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet (4,5 Prozent). Ferner wurden zwei Verstöße gegen die Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug und sechs TUK-Verstöße festgestellt. Im Zuständigkeitsbereich der Außenstelle Mainz im Bereich Montabaur erfolgten Kontrollen von Unternehmen, die im Auftrag eines großen Online-Versandhändlers Transporte durchführten. Dabei wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.
Am 24./25. November wurden unter Berücksichtigung aller Rechtsgebiete insgesamt 758 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 744 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmugen, 183 im Fahrpersonalrecht und 48 von den TUK-Experten auf technische Eignung geprüft. 24 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet (3,2 Prozent). Es wurden keine Verstöße gegen die Verbringung der regelmäßigen Ruhezeit im Fahrzeug und neun technische Mängel im Rahmen der Technischen Unterwegskontrolle festgestellt.
An Sicherheitsleistungen wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete im November rund 110 Euro vereinnahmt. (ste)