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Blockabfertigung: Italien verklagt Österreich vor dem EuGH

16.10.2023 16:33 Uhr | Lesezeit: 2 min
Blockabfertigung Lkw im Stau
Immer wieder kommt es an Tagen mit Blockabfertigung zu langen Staus, wie hier auf der A8
© Foto: picture alliance/dpa | Peter Kneffel

Italien setzt sich gegen die Blockabfertigung von Lkw in Tirol zur Wehr. Die Regierung des Landes beschloss, vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.

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Im Dauerstreit über die chronisch überlastete Brennerroute zieht Italien jetzt gegen das Nachbarland Österreich vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Rechtsregierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni beschloss am Montag, den 16. Oktober in Rom, den EU-Partner zu verklagen. Damit setzt sich Italien insbesondere gegen die umstrittene Blockabfertigung von Lastwagen in Tirol zur Wehr.

Auch in Deutschland gibt es gegen die Regelung immer wieder Proteste. Verkehrsminister Matteo Salvini zufolge ist dies das erste Mal überhaupt, dass Italien gegen einen EU-Partner vor Gericht zieht.

Salvini sprach von „Transitverboten“, die die österreichische Regierung einseitig am Brenner verhängt habe. Auf der wichtigen Route über die Alpen kommt es immer wieder zu langen Staus. Dies hatte in den vergangenen Jahren auch für viel Streit zwischen Bayern und Tirol gesorgt - bis hin zu Klagedrohungen aus Bayern.

Der Lkw-Verkehr über die Brennerroute hat in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zugenommen. Nach Angaben des Tiroler Regierungschefs Anton Mattle stieg die Zahl der Lastwagen von 1,1 Millionen im Jahr 2000 auf 2,5 Millionen im vergangenen Jahr. Damit entfielen auf den Brenner heute 40 Prozent des gesamten Alpentransits im Güterverkehr. Entsprechend haben auch die Belastungen auf und entlang der Route zugenommen.

Ein EU-Mitglied kann den EuGH anrufen, wenn es der Auffassung ist, dass ein anderes Mitglied gegen europäisches Recht verstößt. Vor einem Gerichtsverfahren muss allerdings die EU-Kommission damit befasst werden.

Falls die Kommission innerhalb von drei Monaten keine Stellungnahme abgibt, kann auch so geklagt werden. Bayern hatte die Kommission schon wiederholt aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten. Zuletzt hatten sich mehrere Transportverbände mit einem Apell an die Kommission gewandt und rechtliche Schritte gefordert.

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