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BG Verkehr: Elektrische Feststellbremsen werden schrittweise Pflicht

02.03.2022 14:50 Uhr | Lesezeit: 4 min
Lkw Feststellbremse
Ab 2024 soll dann die verpflichtende elektrische Feststellbremse das Wegrollen von Lkw verhindern
© Foto: MAN

Ab 2024 wird schrittweise beim Lkw die automatisch aktivierte Feststellbremse Pflicht, die BG Verkehr begrüßt diese Neuregelung.

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Hamburg. Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) hat die Neuregelung bei elektrischen Feststellbremsen von Nutzfahrzeugen begrüßt. Durch eine Änderung der europäischen Zulassungsvorschriften wird ab 2024 schrittweise die automatisch aktivierte Feststellbremse Pflicht. Mit der Änderung der Verordnung ECE R 13 habe die Europäische Wirtschaftskommission (ECE) den Weg zu mehr Sicherheit beim Betrieb von Nutzfahrzeugen freigemacht, betonte die BG Verkehr.

Die ECE hatte am 21. September 2021 einen Vorschlag Deutschlands angenommen, der die Einführung einer automatisch aktivierten Feststellbremse zum Ziel hat. Einführungstermine sind September 2024 für neue Typen und September 2026 für Neufahrzeuge. Die BG Verkehr und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hatten sich seit mehreren Jahren für die Neuregelung eingesetzt.

Mindestens 65 schwere Unfälle durch das Wegrollen von Lkw

Klaus Ruff, stellvertretender Leiter des Geschäftsbereichs Prävention der BG Verkehr, erhofft sich von der automatisch aktivierten, elektrischen Feststellbremse, dass schwere und tödliche Unfälle durch das Wegrollen von Nutzfahrzeugen komplett vermieden werden können. Diese geschehen dann, wenn Fahrer oder Fahrerinnen das Fahrerhaus verlassen, ohne manuell die Feststellbremse zu betätigen. Setzt sich der Lkw dann unkontrolliert in Bewegung, besteht höchste Gefahr für Fahrer oder Fahrerin aber auch für dritte Personen. „Nach Analyse der Unfalluntersuchungen der BG Verkehr gab es zwischen 2011 und 2018 mindestens 65 schwere Unfälle durch das Wegrollen von Lkw. Dabei wurden 25 Versicherte getötet“, erklärt Ruff.

Die neuen Vorschriften gelten für Fahrzeuge mit elektrischer Feststellbremsanlage. Die Feststellbremse soll künftig automatisch aktiviert werden, wenn das Fahrzeug steht und die Zündung ausgeschaltet oder der Fahrerplatz verlassen wird. Dass der Fahrerplatz verlassen wird, kann die Fahrzeugelektronik beispielsweise durch das Öffnen der Fahrertür oder des Sicherheitsgurtes erkennen. (tb)

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