In vielen saarländischen Verkehrsunternehmen werden Grenzgänger beschäftigt – also französische Bus- oder LKW-Fahrer, die einen französischen Führerschein besitzen. Die vorgeschriebenen Weiterbildungsschulungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz absolvieren diese Beschäftigten nicht zuletzt aus Kostengründen häufig bei dem Unternehmen, in dem sie angestellt sind – also in Deutschland. Bisher hat sich Frankreich dagegen gesperrt, die Maßnahmen anzuerkennen und diese in den Führerschein einzutragen. Deshalb soll es nun nach einem Bericht des saarländischen Rundfunks eine pragmatische Lösung geben, die es den betroffenen Fahrern erlaubt, auch nach Ablauf der entsprechenden Übergangsfristen weiterhin ihrem Beruf nachzugehen. Für 600 bis 800 Busfahrer läuft die Übergangsfrist im September aus.
Das Bundesverkehrsministerium, dem es nicht gelungen ist, die französischen Nachbarn umzustimmen will nun ein eigenes Dokument schaffen, das dem französischen Dokument ähnlich ist, und deutsche Behörden sollen den Schulungsnachweis auch eintragen.
Oliver Luksic (FDP), verkehrspolitischer Sprecher seiner Partei im Bundestag, will prüfen lassen, ob Frankreich durch seine wenig kooperative Haltung EU-Recht bricht. Die Richtlinie 2003/59/EG schreibt in Artikel 9 den Ort, an dem die Weiterbildung zu erwerben ist, vor. Er soll entweder in dem Mitgliedstaat liegen, in dem Kraftfahrer oder Kraftfahrerinnen ihren ordentlichen Wohnsitz haben, oder in dem EU-Mitgliedstaat, in dem sie beschäftigt sind.