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Berechnungsgrundlage für Lkw-Straßenverkehrslärm wird angepasst

03.06.2020 17:45 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lkw, Landstraße
Für Lkw über 7,5 Tonnen soll künftig auf Landstraßen außerorts angenommen werden, dass sie mit 80 Kilometer pro Stunde fahren
© Foto: Candy1812/Adobe Stock

Die Bundesregierung passt die Geschwindigkeit von Lkw der Realität an – jedenfalls für Zwecke der Lärmberechnung. Damit steigen auch die Ausgaben für den Lärmschutz im Straßenbau.

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Der Bund plant eine neue Berechnungsgrundlage für Straßenverkehrslärm, um künftig notwendige Lärmschutzmaßnahmen abzuleiten. Entsprechende Neuregelungen sieht demnach eine Novelle der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BimSchBV) vor, die die Berechnungsgrundlage für Straßenverkehrslärm und die davon abgeleiteten Lärmschutzmaßnahmen umstellen soll. Statt der veralteten „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ von 1990 (RLS-90) sind nun die im Ende Oktober 2019 in Kraft gesetzten RLS-19 anzuwenden. Ziel ist, die Realität besser abzubilden. Deswegen wird für Lkw über 7,5 Tonnen auf Landstraßen außerorts angenommen, dass sie mit 80 Kilometer pro Stunde fahren, auch wenn laut Straßenverkehrsordnung maximal 60 Kilometer pro Stunde erlaubt sind. Für Autobahnen werden sogar 90 Kilometer pro Stunde zugrunde gelegt. In gewissem Maße stolz sein dürfen Transportunternehmen wie auch Hersteller, dass Lkw seit den neunziger Jahren insgesamt leiser geworden sind. Pkw hingegen sind wegen höherer Gewichte, mehr Motorleistung und breiterer Reifen lauter geworden, vor allem bei hohen Geschwindigkeiten.

Für Autobahnen hat das nach Einschätzung des Bundes zur Folge, dass die Ausgaben für den Lärmschutz im Durchschnitt um rund 60 Prozent steigen, für Bundesstraßen um 20 Prozent. Pro Jahr seien das rund 55 Millionen Euro. Für Landes- und Kreisstraßen außerorts erwartet der Bund Lärmschutz-Mehrinvestitionen von knapp 50 Prozent. Lediglich bei innerörtlichen Kommunalstraßen soll der Aufwand um 35 Prozent sinken. Grund dafür, dass lärmreduzierender Asphalt erstmals rechtssicher bei der Lärmberechnung berücksichtigt werden darf.

Der Bundesrat wird vermutlich Anfang Juli über die Novelle abstimmen. Die zuständigen Bundestagsausschüsse haben sie bereits gebilligt.

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