Lkw-Fahrer werden in Belgien ab kommenden Samstag, 13. Februar, von der Pflicht befreit sein, beim Überfahren der belgischen Grenze eine zuvor ausgefüllte Covid-Erklärung über die Notwendigkeit ihrer Fahrt mit sich zu führen. Gültige Transportdokumente werden ab dann ausreichen, um die Notwendigkeit der Fahrt als beruflich begründet zu belegen, wie es im entsprechenden Regierungsbeschluss heißt. Belgien hatte die Pflicht für die Covid-Erklärung am 27. Januar eingeführt, als das Königreich alle nicht notwendigen Grenzüberschreitungen bis zum 1. März als Maßnahme im Kampf gegen das Corona-Virus verboten hatte.
„Das ist ein vollkommen richtiger Beschluss“, kommentiert der Vorsitzende des belgischen Straßengütertransportverbandes Febetra, Philippe Degraef, die Regierungsentscheidung auf Twitter. Febetra hatte Ende Januar mit Unverständnis auf die Verpflichtung auch für Lkw-Fahrer reagiert, beim Überfahren der belgischen Grenze die Covid-Erklärung mit sich zu führen. Lkw-Fahrer würden in ihren Fahrzeugen äußerst selten in den Urlaub fahren, hatte Degraef damals gespottet. Wer in einem Lkw fahre, bei dem könne man davon ausgehen, dass er beruflich unterwegs sei.
In Belgien gehören Lkw- und Transportfahrer zu der Gruppe der „notwendigen“ Berufe, um ein relativ „normales“ Leben im Land trotz weitgehender Einschränkungen im Zuge der Covid-19-Bekämpfung aufrecht zu erhalten. Damit sind Lkw- und Transportfahrer von manchen Einschränkungen befreit, die sonst zurzeit in Belgien für die Allgemeinheit gelten.