Lkw-Fahrer, die aus einem ausländischen Risikogebiet nach Bayern einreisen, sind nach aktuellen Informationen doch von der derzeit geltenden Corona-Testpflicht für Grenzpendler im Freistaat ausgenommen. Das teilte am Mittwochabend der Weltdachverband der Straßentransportwirtschaft (IRU) mit und benannte dabei den Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) als Quelle.
Wörtlich heißt es: „Auf der Grundlage einer neuen Quarantäneregelung, die kürzlich in der deutschen Region Bayern in Kraft getreten ist, gab es Gerüchte, dass Bayern nun obligatorische Covid-19-Tests für alle Fahrer von Warentransporten vorschreibt, die auf deutsches Gebiet einreisen. Das ist nicht der Fall.“
Damit sind laut IRU Lkw-Fahrer, die nur einen internationalen Warentransport durchführen laut der bayerischen Einreise-Quarantäne-Verordnung (EQV) sowohl von der Quarantänepflicht als auch von der Testpflicht befreit.
Die neue Regelung betreffe ausschließlich grenzüberschreitende Pendler, so die IRU weiter, die aus einem Hochrisikoland kommen und auf deutschem Gebiet einreisen und ihre Arbeit in Bayern wieder aufnehmen. Die IRU beruft sich damit auf die bayerische EQV, die seit dem 23. Oktober gilt.
Diese EQV hatte bei Transport- und Speditionsunternehmen für Unsicherheit gesorgt. Sie fürchteten, dass zum Beispiel auch Lkw-Fahrer unter diese Verordnung fallen.