Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat laut Bundesregierung im Jahr 2022 88.318 Kontrollen zur Einhaltung der Kabotage-Vorschriften vorgenommen. Dabei habe es in 2764 Fällen (3,13 Prozent) Beanstandungen gegeben, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag.
Angestiegen ist der Antwort zufolge die Fahrleistung von gebietsfremden Straßengüterverkehrsunternehmen in Deutschland in den letzten zehn Jahren. Lag der mautpflichtige Fahrleistungsanteil von gebietsfremden Fahrzeugen im Jahr 2014 bei 39,2 Prozent, so hat er sich den Angaben zufolge im Jahr 2023 auf 43,2 Prozent erhöht. Bei den Zahlen sei zu berücksichtigen, dass sich „die mautpflichtige Fahrleistung von Gebietsfremden ausschließlich aus der Zulassung des mautpflichtigen Fahrzeugs außerhalb Deutschlands ableitet“, schreibt die Bundesregierung. Setzten Gebietsansässige oder Gebietsfremde Fahrzeuge aus einem anderen Zulassungsstaat ein, sei dies nicht ersichtlich.
Die für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zuständige Zollverwaltung verfolge bei den Kontrollen einen ganzheitlichen Prüfungsansatz, so die Bundesregierung weiter. Daei werde unter anderem geprüft, „ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer notwendige Aufenthaltstitel haben und ob Arbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eingehalten werden“.
Laut der Antwort der Bundesregierung gehöre die Branche Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe, wozu auch Kabotage-Transporte zählen, nach dem Verständnis der Finanzkontrolle Schwarzarbeit FKS „zu den besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffenen“ Branchen. „Sie steht insofern – neben weiteren Branchen – besonders im Fokus der FKS und wird daher regelmäßig geprüft“, so die Bundesregierung.