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Arbeitsrecht: Arbeitgeber darf Arbeitskleidung vorschreiben

22.05.2024 08:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Nahaufnahme von einem Richterhammer als Symbolbild für ein Gerichtsurteil
Der Arbeitgeber darf auch die Farbe einer Arbeitsschutzhose vorschreiben, urteilte das Gericht
© Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat sich mit einem Berufungsfall beschäftigt. Einem Arbeiter war gekündigt worden, weil er die vorgeschriebene Arbeitskleidung nicht tragen wollte.

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Seine beharrliche Weigerung zum Tragen einer roten Arbeitshose hat einem Industrie-Arbeiter einem Urteil zufolge zu Recht den Job gekostet. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied dies am Dienstag, 21. Mai, in einem Berufungsfall.
Dem Monteur, der in seinem Betrieb unter anderem mit Kappsägen und Akkubohrern gearbeitet hatte, war gekündigt worden, nachdem er trotz gegenteiliger Aufforderungen und Abmahnungen mehrmals in einer schwarzen Hose zur Arbeit erschienen war, wie das Gericht berichtete. Teil der Kleiderordnung sei jedoch eine rote Arbeitshose gewesen. Die möge er aber nicht, hatte der Mann unter anderem argumentiert. Gegen die Kündigung ging er vor.

Nachdem das Arbeitsgericht Solingen in erster Instanz schon entsprechend entschieden hatte, urteilte nun auch das Landesarbeitsgericht zugunsten des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber dürfe Rot als Farbe der Arbeitsschutzhose vorschreiben, erklärte es in einer Mitteilung. Dafür gebe es sachliche Gründe, unter anderem die Arbeitssicherheit. Der Mann habe auch in Produktionsbereichen gearbeitet, in denen Gabelstapler gefahren seien – Rot als Signalfarbe zu wählen, sei rechtens. Auch im restlichen Produktionsbereich erhöhe die Farbe die Sichtbarkeit. Zudem gehe es um ein einheitliches Auftreten des Unternehmens.

Der Kläger habe die rote Hose auch jahrelang getragen, erklärte das Landesarbeitsgericht. Sein aktuelles ästhetisches Empfinden genüge nicht, um zu einem anderen Urteil zu gelangen. Die gegen die Kündigung erhobene Kündigungsschutzklage blieb damit abermals erfolglos. Eine Revision ließ das Landesarbeitsgericht nach eigenen Angaben nicht zu.

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