Verkehrsverstöße im Ausland können teuer werden – und sie sind längst kein rein lokales Problem mehr. Wer sich im Urlaub nicht an die Verkehrsregeln hält, riskiert nicht nur hohe Geldstrafen, sondern auch eine spätere Vollstreckung in Deutschland. Die ADAC-Juristen warnen davor, Bußgeldbescheide aus dem Ausland zu ignorieren.
Skandinavien, Niederlande und Schweiz besonders teuer
Besonders tief in die Tasche greifen müssen Verkehrsteilnehmer in Skandinavien, den Niederlanden und der Schweiz. Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h werden in Norwegen mindestens 610 Euro fällig, in den Niederlanden 225 Euro und in Schweden 215 Euro. Auch Finnland (200 Euro) und die Schweiz (190 Euro) liegen deutlich über dem deutschen Niveau – hier kostet derselbe Verstoß mindestens 60 Euro.
Alkohol am Steuer: Strafen in vielen Ländern drastisch
Auch beim Thema Alkohol am Steuer verstehen viele Länder keinen Spaß. In der Schweiz drohen ab 0,5 Promille mindestens 635 Euro Strafe, in Polen ab 600 Euro (bei 0,2 Promille), in Norwegen ab 560 Euro und in Italien ab 545 Euro. In Deutschland beginnt das Bußgeld bei 500 Euro. In Skandinavien sind die Strafen zudem einkommensabhängig – wer mehr verdient, zahlt mehr.
Handy am Steuer und Falschparken: Hohe Strafen drohen
Wer am Steuer zum Smartphone greift, zahlt in Norwegen 875 Euro – in den Niederlanden 430 Euro. Auch Falschparken kann teuer werden: In den Niederlanden ab 120 Euro, in Ungarn bis zu 390 Euro und in Estland bis zu 200 Euro. In Deutschland liegen die Strafen zwischen 10 und 110 Euro.
Rabatt bei schneller Zahlung möglich
Einige Länder gewähren Rabatte bei schneller Zahlung. In Spanien reduziert sich das Bußgeld um 50 Prozent, wenn innerhalb von 20 Tagen gezahlt wird. In Italien gibt es 30 Prozent Nachlass bei Zahlung innerhalb von fünf Tagen nach Zustellung.
Vollstreckung in Deutschland möglich
Bußgelder aus EU-Ländern können ab 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden – aus Österreich sogar ab 25 Euro. Seit dem 1. Mai 2024 gilt dies auch für Bußgelder aus der Schweiz. Zuständig ist das Bundesamt für Justiz. Private Inkassodienste dürfen solche Forderungen nicht eintreiben.
Keine Punkte in Flensburg – noch nicht
Punkte oder Fahrverbote gelten derzeit nur im Land des Verstoßes. Ein Verkehrsverstoß in Italien führt also nicht zu einem Eintrag im Flensburger Register. Die EU arbeitet jedoch an einer Regelung, die Fahrverbote künftig EU-weit durchsetzbar machen soll.